Dark Mode Light Mode

EOS Sustainable Energy Solutions GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 80 IN 87/25

Bochum, den 8. Mai 2025 – Das Amtsgericht Bochum hat im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der EOS Sustainable Energy Solutions GmbH, ansässig in der Lothringer Allee 2, 44805 Bochum, mit Beschluss vom 8. Mai 2025 um 13:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19704 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dr.-Ing. Kamil Umut Gökçe und Dr. Hasan Ufuk Gökçe gesetzlich vertreten.

Die EOS Sustainable Energy Solutions GmbH ist im Bereich Forschung, Entwicklung, Produktion, Beratung und Durchführung von Projekten im Energiebereich tätig – ein zukunftsgerichteter Geschäftszweig, der nun durch finanzielle Schwierigkeiten ins Stocken geraten ist.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstraße 10, 44789 Bochum, bestellt. Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Maßnahme soll verhindern, dass während der laufenden Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen Vermögenswerte ohne Kontrolle abfließen.

Zugleich wurde angeordnet, dass Drittschuldner, also jene, die der EOS Sustainable Energy Solutions GmbH Geld schulden, nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen dürfen. Stattdessen ist ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Diese umfassenden Maßnahmen dienen der Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte und sollen ermöglichen, dass das Insolvenzgericht auf einer verlässlichen Grundlage über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden kann.

Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Bochum, 08. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Razzien gegen rechtsextreme Gruppe "Knockout 51" – Durchsuchungen im Raum Eisenach

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ericsson-Allee 1 Besitz GmbH angeordnet