Aktenzeichen: 8 IN 18/25
Reinbek, den 7. Mai 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hansen Investmentholding GmbH hat das Amtsgericht Reinbek entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die Schuldnerin mit Sitz in der Großen Straße 11, 22926 Ahrensburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 23143 HL eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Die anwaltliche Vertretung der Gesellschaft übernahm die Kanzlei MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg. Das Aktenzeichen auf Kanzleiseite lautet 335724.
Die Abweisung des Antrags nach § 26 Abs. 1 InsO erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird in solchen Fällen nicht eröffnet – Gläubiger bleiben ohne Zugriff auf einen strukturierten Verfahrensweg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, der Verkündung oder – sofern nicht zugestellt wird – mit der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch zulässig. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein, die Entscheidung bezeichnen und die Einlegung der Beschwerde ausdrücklich erklären.
Für rechtsanwaltliche, notarielle oder behördliche Einreicher gilt: Die Beschwerde ist als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur über einen sicheren Übermittlungsweg oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de oder www.ejustice-bw.de abrufbar.
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Reinbek, 07. Mai 2025