Aktenzeichen: 67g IN 134/25
Hamburg, den 7. Mai 2025 – Im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der MAPGreen Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Hamburg einschneidende Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Deichstraße 9, 20459 Hamburg, eingetragen im Handelsregister unter HRA 181680, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen.
Die MAPGreen Verwaltungsgesellschaft UG ist als Komplementärin der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG tätig und übernimmt somit die geschäftsführende Rolle in dieser Kommanditgesellschaft. Aufgrund eines Antrags auf Insolvenzeröffnung wurde am 07.05.2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtlich wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass in der Übergangsphase Vermögenswerte abfließen oder unkontrolliert verwendet werden.
Weiterhin wurde den Drittschuldnern, also den Schuldnern der MAPGreen Verwaltungsgesellschaft UG, jegliche Zahlung an die Gesellschaft untersagt. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Verwalter berechtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass alle noch vorhandenen finanziellen Mittel unter gerichtlicher Aufsicht bleiben (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zusätzlich hat das Gericht angeordnet, dass Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft – auch im Wege von Arrest oder einstweiligen Verfügungen – untersagt sind, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung tritt das Verfahren in eine kritische Phase ein, in der unter Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genau geprüft wird. Ziel ist es, Klarheit über die Fortführungsfähigkeit der MAPGreen Verwaltungsgesellschaft UG zu gewinnen oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens zu schaffen.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Hamburg, 07. Mai 2025