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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ericsson-Allee 1 Besitz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 1629/25

München, den 8. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Ericsson-Allee 1 Besitz GmbH einen entscheidenden Schritt unternommen: Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde mit Beschluss vom 08.05.2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Südlichen Münchner Straße 42a, 82031 Grünwald, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 299557 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Kurt Rose vertreten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 InsO). Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, eingesetzt. Dieser übernimmt mit sofortiger Wirkung eine zentrale Kontrollfunktion über die wirtschaftlichen Handlungen des Unternehmens.

Konkret bedeutet dies: Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen bedürfen fortan der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies umfasst auch die Einziehung offener Außenstände, wodurch verhindert werden soll, dass noch eingehende Gelder an der Insolvenzmasse vorbeifließen.

Auch für Gläubiger und Drittschuldner ergeben sich aus dieser Anordnung rechtliche Konsequenzen. Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin dürfen künftig nur noch unter Berücksichtigung der vorläufigen Verwaltung erfolgen.

Die Ericsson-Allee 1 Besitz GmbH, die durch den renommierten Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll aus Markkleeberg anwaltlich vertreten wird, hat somit eine entscheidende Phase in ihrem Insolvenzverfahren erreicht. Ob es zur endgültigen Verfahrenseröffnung kommt oder alternative Lösungen möglich sind, wird die vorläufige Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch den Insolvenzverwalter in den kommenden Wochen zeigen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht München – Insolvenzgericht, Pacellistraße 5, 80333 München, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen dann jedoch den Anforderungen der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen – insbesondere hinsichtlich qualifizierter elektronischer Signaturen und sicherer Übermittlungswege.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
München, 08. Mai 2025

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