Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 43 IN 409/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Paletti Profilsysteme GmbH & Co. KG, ansässig im Gewerbepark Meißen 17, 32423 Minden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3104, hat das Amtsgericht Bielefeld am 06. Mai 2025 um 17:04 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Paletti Profilsysteme Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, die ebenfalls ihren Sitz in Minden hat.
Kernaussagen des Beschlusses:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis,
Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh,
bestellt. -
Verfügungssperre für die Schuldnerin
Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der Paletti Profilsysteme GmbH & Co. KG sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Einziehungsbefugnisse des Verwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zahlungsverbot für Drittschuldner
Den Schuldnern der Schuldnerin – also jenen, die noch Verbindlichkeiten gegenüber der Paletti Profilsysteme GmbH & Co. KG haben – ist es ab sofort untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen wird die wirtschaftliche Substanz der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert. Ziel ist der Erhalt der Masse sowie der Schutz der Gläubigerinteressen.
Amtsgericht Bielefeld, 06. Mai 2025