Az.: 504 IN 274/24
Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Immobilien GmbH, Kirchstraße 44a, 42553 Velbert, mit Beschluss vom 30. April 2025 entschieden, den Insolvenzantrag der Gesellschaft mangels Masse abzulehnen.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Reinhard Huhn, hatte am 18. November 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser ging am 20. November 2024 beim Gericht ein. Ziel war es, bei offensichtlicher wirtschaftlicher Notlage ein gerichtliches Insolvenzverfahren einzuleiten, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu ermöglichen.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Gesellschaft nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters sowie sonstige Verfahrenskosten. Damit ist ein geordneter Ablauf des Insolvenzverfahrens nicht möglich, weshalb der Antrag zurückgewiesen wurde.
Die Entscheidung bedeutet für Gläubiger, dass keine gerichtliche Verwertung oder Verteilung der Vermögenswerte erfolgen kann – da keine verwertbaren Werte mehr vorhanden sind. Ansprüche gegen die Schuldnerin können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, was häufig einen totalen Forderungsausfall zur Folge hat.
Amtsgericht Wuppertal, 30. April 2025