Aktenzeichen: 257 IN 1072/24
Mit Beschluss vom 30. April 2025 hat das Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht den Eigenantrag der The New Crown Hospitality GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Entscheidung ist ein weiterer Beleg für die zunehmende wirtschaftliche Substanzlosigkeit kleinerer Gastronomie- und Veranstaltungsunternehmen in Deutschland.
Die Schuldnerin, eingetragen unter HRB 32259 im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, hatte ihren Sitz in der Volksgartenstraße 61, 44388 Dortmund und wurde vertreten durch ihren Gesellschafter Antonio Shigeo Link, wohnhaft in Bochum. Der Unternehmenszweck umfasste die Entwicklung, den Betrieb und Handel mit mobiler Gastronomie, die Vermietung von Ausschankmaterial sowie den klassischen Gastronomiebetrieb – ein Bereich, der in den letzten Jahren stark unter pandemiebedingten Folgen und verschärfter Wettbewerbslage gelitten hat.
§ 26 InsO greift erneut – Wirtschaftliches Ende ohne juristische Aufarbeitung
Der Antrag, eingereicht am 18. November 2024, konnte nicht einmal in ein förmliches Insolvenzverfahren überführt werden. Die gesetzliche Schwelle gemäß § 26 Abs. 1 InsO wurde nicht überschritten – es fehlten selbst die minimalen Mittel, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In der Praxis bedeutet dies: Keine Insolvenzverwalterin, keine Gläubigerversammlung, keine Masseverwertung.
Fazit: Der stille Abgang eines Gastrobetriebs
Mit der Abweisung des Eigenantrags der The New Crown Hospitality GmbH bleibt nur noch der formale Fortbestand der juristischen Person – ohne wirtschaftliche Aktivität und ohne die Möglichkeit, Gläubigerforderungen strukturiert zu bearbeiten. Für Gläubiger ist die Entscheidung ernüchternd: Eine Forderungsdurchsetzung ist praktisch nur noch über aufwändige Einzelklagen möglich – mit äußerst fraglicher Erfolgsaussicht.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund reiht sich ein in eine immer länger werdende Liste ähnlicher Fälle im Jahr 2025 – sie dokumentiert das strukturelle Problem einer wachsenden Zahl masseloser Insolvenzen, insbesondere im kleinteiligen Dienstleistungs- und Gastronomiesektor.