Aktenzeichen: 3610 IN 1329/25
Mit Beschluss vom 2. Mai 2025 um 12:50 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gasthaus Krombach GmbH, Meinekestraße 4, 10719 Berlin, angeordnet. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 105975 geführt, wird vertreten durch Geschäftsführer Mario Pulver.
Damit reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag mit dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, bis über die förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Im Einzelnen wurden folgende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen:
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Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, begonnene Maßnahmen eingestellt (ausgenommen unbewegliches Vermögen).
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Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Einziehung von Außenständen ist der Schuldnerin untersagt.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, Bankguthaben entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto zu führen.
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Drittschuldner dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
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Der Verwalter ist berechtigt, Betriebsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte einzuholen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der GmbH zu sichern, zu bewerten und dem Gericht eine Einschätzung zu übermitteln, ob eine Verfahrenseröffnung möglich ist – und ob gegebenenfalls Fortführungsperspektiven bestehen.
Hoffnung auf strukturelle Lösung für gastronomisches Traditionshaus
Die Gasthaus Krombach GmbH ist – dem Namen und Standort nach – ein gastronomischer Betrieb mit Berliner Tradition. Gerade in der Gastronomie häufen sich im Jahr 2025 wirtschaftliche Krisen: gestiegene Kosten, verändertes Konsumverhalten und Nachwirkungen der Pandemie belasten viele Betriebe. Dass hier ein Insolvenzverfahren überhaupt vorbereitet werden kann, zeigt, dass noch Vermögenssubstanz vorhanden ist – möglicherweise sogar Spielraum für Sanierung oder Übernahme.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, wenn die formalen Anforderungen erfüllt sind.
Fazit: Insolvenzverfahren mit Substanz und möglicher Zukunftsperspektive
Im Gegensatz zu den häufigen Verfahren mangels Masse zeigt sich bei der Gasthaus Krombach GmbH ein differenziertes Bild: Das Unternehmen steht unter gerichtlichem Schutz – nicht als Abwicklung, sondern mit Option auf Sanierung oder geordnete Weiterführung. Der Ausgang wird wesentlich von der Arbeit des vorläufigen Verwalters und der wirtschaftlichen Realität abhängen.