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EVUM Motors GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 1545/25

Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht hat am 30. April 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EVUM Motors GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 26, 80807 München, angeordnet. Damit reagiert das Gericht auf den Eigenantrag der Gesellschaft zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und schützt gleichzeitig das verbleibende Vermögen vor nachteiligen Veränderungen.

Die Schuldnerin, eingetragen unter HRB 235385 im Handelsregister des Amtsgerichts München, wird von Geschäftsführer Martin Soltés vertreten. Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch die Kanzlei KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, München. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind aus München bestellt.

Starke Eingriffe in die Verfügungsgewalt – vollständige Kontrolle durch Verwalter

Der Beschluss umfasst weitreichende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:

  • Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam – dazu zählt ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. eingestellt.

  • Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, Forderungen der Gesellschaft auf ein Sonderkonto einzuziehen, über eingehende Gelder zu verfügen und Kassenguthaben zu sichern.

  • Ebenso darf er Verbindlichkeiten zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld begründen – etwa Zinsen und Bearbeitungsentgelte.

Diese Maßnahmen sollen eine geordnete Fortführung oder geregelte Abwicklung des Unternehmens ermöglichen, ohne dass Gläubigerinteressen gefährdet werden.

Hintergrund: Innovationsunternehmen im Krisenmodus

Die EVUM Motors GmbH ist bekannt für die Entwicklung innovativer elektrischer Nutzfahrzeuge, insbesondere im Bereich nachhaltiger Mobilität für ländliche Räume und Gewerbe. Der Eintritt in ein Insolvenzverfahren deutet auf erhebliche finanzielle Herausforderungen in einem hochinvestiven Marktumfeld hin – trotz starkem Zukunftsbezug der Unternehmensidee.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden, binnen zwei Wochen beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, muss jedoch die gesetzlichen Formvorgaben erfüllen (qualifizierte elektronische Signatur, sicherer Übermittlungsweg).

Fazit: Hoffnung auf Sanierung statt wirtschaftlicher Stillstand

Im Gegensatz zu vielen Fällen masseloser Insolvenzen zeigt sich bei der EVUM Motors GmbH noch eine operative und finanzielle Substanz, die eine geordnete Fortführung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens ermöglichen könnte. Die Bestellung eines erfahrenen vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Sicherung der Zahlungsströme deuten auf ein mögliches Ziel der Sanierung oder Investorensuche.

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