Das Oberlandesgericht Koblenz hat ein weiteres Urteil im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorgruppe „Vereinte Patrioten“ gefällt. Eine 34-jährige Frau, Tochter eines bereits verurteilten Mitglieds der Gruppe, wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte ihren Vater aktiv bei den Aktivitäten der Gruppe unterstützt – unter anderem durch technische Hilfe in Chatgruppen sowie durch die Bereitstellung ihres Autos für konspirative Treffen. Diese scheinbar „logistischen“ Unterstützungsleistungen wertete das Gericht als bewusste Mitwirkung an einer staatsgefährdenden Organisation.
Die Gruppe „Vereinte Patrioten“ war in den vergangenen Jahren durch ihre radikalen Umsturzpläne in den Fokus der Ermittler geraten. Die Mitglieder hatten unter anderem den Sturz der Bundesregierung geplant – ein Szenario, das mit gewalttätigen Aktionen und gezielten Angriffen gegen staatliche Institutionen verbunden war. Fünf führende Mitglieder der Gruppierung wurden bereits in früheren Prozessen zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Mit dem aktuellen Urteil wird deutlich: Auch Unterstützer im Hintergrund müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie terroristischen Vereinigungen zuarbeiten – selbst ohne direkte Beteiligung an konkreten Anschlagsplänen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.