Das Urteil im grausamen Mordfall von Plauen ist nun endgültig: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Ehemann der getöteten Frau bestätigt. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Zwickau rechtskräftig, wie der BGH am Dienstag mitteilte (Az. 5 StR 24/25).
Der Mann hatte im Juli 2023 seine Ehefrau zunächst mit einer Armbrust ins Gesicht geschossen und sie anschließend mit einem Messer erstochen. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler im Urteil der Vorinstanz. Die Voraussetzungen für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes seien erfüllt. Details zum Motiv wurden in der Mitteilung nicht genannt, das Landgericht hatte jedoch von einer heimtückischen und besonders brutalen Tat gesprochen.
Ein seltener und besonders brutaler Fall
Der Einsatz einer Armbrust ist im deutschen Strafrecht eine äußerst seltene Tatwaffe – das Vorgehen des Täters gilt als besonders heimtückisch und grausam. Mit der Entscheidung des BGH ist der Fall juristisch abgeschlossen.