Im Prozess um den gestohlenen Keltengoldschatz von Manching haben die vier Angeklagten, die wegen des Diebstahls des historischen Goldschatzes vor Gericht stehen, einen angebotenen Deal zur Strafminderung abgelehnt. Das Landgericht Ingolstadt hatte den Angeklagten angeboten, ihre Strafe erheblich zu reduzieren, wenn sie ihre eigene Beteiligung am Diebstahl zugäben, Informationen zu den anderen Tätern preisgäben und möglicherweise Hinweise auf den Verbleib des noch verschwundenen Goldes geben würden. Doch trotz dieser Möglichkeit der Strafminderung, entschieden sich alle Angeklagten, zu schweigen und den Deal abzulehnen.
Die Ermittlungen rund um den gestohlenen Goldschatz, der als einer der bedeutendsten archäologischen Funde aus der keltischen Zeit gilt, haben bisher nur teilweise Erfolge gebracht. Ein kleiner Teil des Goldes wurde eingeschmolzen und gefunden, doch der Großteil bleibt verschwunden. Die Hoffnung, dass einer der Angeklagten nun zur Aufklärung des Verbleibs des Goldschatzes beitragen würde, wurde enttäuscht. Das Gericht hatte den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nur etwa drei bis acht Jahren angeboten, sollte einer der Männer ein Geständnis ablegen und Informationen zu den anderen Tätern sowie zu dem Verbleib des Goldes liefern. Doch alle Angeklagten aus Schwerin und Berlin lehnten diese Möglichkeit ab und erklärten sich weiterhin bereit, zu schweigen.
Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass bereits ausreichend Beweise für die Zugehörigkeit der Angeklagten zu einer Diebesbande vorliegen, was im Falle einer Verurteilung zu einer Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Haft führen könnte. Neben dem Diebstahl des Goldschatzes wird den Angeklagten auch vorgeworfen, in einer organisierten Gruppe rund 30 weitere Einbrüche begangen zu haben. Diese zusätzlichen Vergehen könnten die Strafen weiter verschärfen.
Die Angeklagten, die in der Vergangenheit bereits durch ähnliche Straftaten auffielen, haben sich bislang nicht kooperativ gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf gehofft, durch eine Kooperation der Täter neue Informationen zu gewinnen, die zur Rückführung des Goldschatzes und zur Aufklärung der Hintergründe des Diebstahls führen könnten. Doch ohne Geständnisse und mit der Weigerung, die Herkunft des Goldes preiszugeben, bleibt die Aufklärung des Falls unvollständig.
Der Prozess wird nun wie geplant fortgesetzt, doch der Ausgang bleibt ungewiss. Es wird erwartet, dass in den kommenden Verhandlungstagen weiterhin Beweise vorgelegt werden, um die genaue Rolle der Angeklagten zu klären. Die Ermittler hoffen, dass im weiteren Verlauf des Prozesses möglicherweise doch noch neue Hinweise zu Tage treten, die zur vollständigen Aufklärung des Verbleibs des Keltengoldschatzes führen könnten. Bis dahin bleibt die Frage nach dem Verbleib des wertvollen Artefakts weiterhin offen und die Angeklagten schweigen weiterhin hartnäckig.