Nach dem gewaltsamen Tod des 20-jährigen Philippos Tsanis im Kurpark von Bad Oeynhausen hat das Landgericht Bielefeld den 19-jährigen Angeklagten zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Vorwurf: versuchter Totschlag und vorsätzliche Körperverletzung.
Die Tat hatte im Sommer 2024 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Philippos war an jenem Abend mit Freunden unterwegs, um das bestandene Abitur seiner Schwester zu feiern. Auf dem Heimweg kam es im Kurpark zu einer Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe Jugendlicher. Die Situation eskalierte – und endete tödlich.
Tödliche Gewalt nach Streit
Laut Gericht erlitt Philippos bei der Attacke zwei schwere Schädelverletzungen: Eine durch einen Sturz infolge eines Schlages, eine weitere mutmaßlich durch gezielte Tritte gegen seinen Kopf, während er bereits am Boden lag. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen.
Der Angeklagte, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, gestand Schläge, bestritt jedoch die Tritte. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und sah einen Tötungsvorsatz in den Tritten. Da aber nicht eindeutig festgestellt werden konnte, welche Verletzung letztlich zum Tod führte, entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten – und verurteilte ihn nicht wegen Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags.
Angeklagter bleibt äußerlich regungslos – Familie fühlt sich gehört
Der inzwischen 19-jährige Täter nahm das Urteil ohne sichtbare Regung entgegen. Die Eltern des Opfers, Johanna Steinmann-Glogowski und Dimitris Tsanis, zeigten sich nach dem Urteil erleichtert. „Ich weiß jetzt, was passiert ist“, sagte die Mutter, die als Nebenklägerin auftrat. „Ich halte das Urteil für fair.“ Der Vater sprach von einem Moment der Gerechtigkeit: „Endlich haben wir Gerechtigkeit für unseren Sohn.“ Angehörige trugen T-Shirts mit der Aufschrift: „Philippos Tsanis – Unvergessen“.
Hintergrund: Angeklagter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt
Das Gericht wandte in diesem Fall das Jugendstrafrecht an. Der Angeklagte sei zwar strafmündig, habe aber deutliche Reifeverzögerungen gezeigt. Er war 2016 mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflüchtet und lebte seit Oktober 2023 in Bad Oeynhausen. Laut Gericht habe er Fluchterfahrungen und soziale Umbrüche durchlebt, die für seine Entwicklung prägend gewesen seien. Zudem sei er bereits durch kleinere Delikte aufgefallen.
Politische Debatte um Migration und Jugendgewalt
Die Tat hatte auch politisch hohe Wellen geschlagen, insbesondere im Zusammenhang mit der Debatte um jugendliche Straftäter mit Migrationshintergrund und möglichen Abschiebungen. Stimmen aus der Politik forderten schärfere Maßnahmen, andere warnten vor Pauschalisierungen und forderten differenzierte Präventionsarbeit.
Ein Leben verloren, eine Familie erschüttert – und ein Täter, der laut Gericht „mit voller Wucht“ zugeschlagen hat. Der Fall Philippos Tsanis bleibt ein Symbol für die dringende Auseinandersetzung mit Jugendgewalt – und die Frage, wie unsere Gesellschaft damit umgeht.