In einem der bislang größten Fälle von Corona-Subventionsbetrug in Niedersachsen ist ein Geschäftsmann aus dem Emsland zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück sprach den Mann am Montag wegen Subventionsbetrugs in 60 Fällen schuldig. Der 45-Jährige hatte sich in den Jahren 2020 und 2021 auf betrügerische Weise über 1,5 Millionen Euro Kurzarbeitergeld erschlichen.
Erfundene Mitarbeiter – erfundene Arbeitsausfälle
Nach Überzeugung des Gerichts ließ sich der Angeklagte von mehreren Agenturen für Arbeit hohe Summen auszahlen, indem er nicht existierende Mitarbeiter bei zwei von ihm faktisch kontrollierten Firmen meldete. In den Anträgen gab er massive Arbeitsausfälle infolge der Corona-Pandemie an – in Wahrheit existierten die meisten Beschäftigten gar nicht, andere waren nie in Kurzarbeit.
Der Mann trat nach außen nicht offiziell als Geschäftsführer auf, übte jedoch intern die volle Kontrolle über die Unternehmensführung aus. Damit habe er bewusst die Strukturen der Pandemiehilfe ausgenutzt und auf die hohe Belastung der Behörden gesetzt, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung.
„Kein Kavaliersdelikt, sondern massiver Betrug am Steuerzahler“
Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsverkündung, dass es sich „nicht um ein Versehen oder ein übersehenes Detail“ gehandelt habe, sondern um planmäßiges, systematisches Vorgehen mit erheblicher krimineller Energie. Der Schaden sei enorm, nicht nur finanziell: „Dieses Verhalten schadet dem Vertrauen in staatliche Hilfe – gerade in Krisenzeiten.“
Die Verteidigung hatte auf eine deutlich mildere Strafe plädiert und von „Fehlentscheidungen in einer emotional und wirtschaftlich belastenden Situation“ gesprochen. Das Gericht folgte dem nicht – auch weil der Angeklagte keine Reue zeigte und Teile der Gelder ins private Umfeld verschoben haben soll.
Hintergrund: Pandemie als Einfallstor für Betrug
Während der Corona-Krise hatten Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld ein zentrales Instrument geschaffen, um Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und Arbeitsplätze zu sichern. Im Jahr 2020 erreichte die Zahl der Empfänger einen historischen Höchststand. Gleichzeitig stieg die Zahl der Betrugsfälle, da die Antragsverfahren zunächst vereinfacht und auf Vertrauen basierend konzipiert waren.
Laut Bundesrechnungshof entstand dem Staat durch Subventionsbetrug während der Pandemie ein Schaden in Milliardenhöhe – allein beim Kurzarbeitergeld wird dieser auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt.
Fazit: Das Urteil in Osnabrück setzt ein deutliches Zeichen: Wer sich in Krisenzeiten auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. In Zeiten wachsender wirtschaftlicher Belastung soll der Fall auch als Mahnung dienen: Staatliche Hilfen sind kein Selbstbedienungsladen – sondern eine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft.