Aktenzeichen: 3 IN 36/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tenhaeff GmbH Einrichtungen und mehr, mit Sitz in Ellern (Rheinland-Pfalz), hat das Amtsgericht Bad Kreuznach dem bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter am 29. April 2025 zusätzliche Einzelermächtigungen zur Durchführung bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Das Unternehmen, eingetragen unter HRB 21497 beim Amtsgericht Bad Kreuznach, hatte bereits am 19. März 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung auferlegt bekommen. In diesem Zuge wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit der Überwachung des Unternehmens beauftragt. Seitdem dürfen Verfügungen der Gesellschaft – etwa über Konten, Vermögenswerte oder Verträge – nur mit seiner Zustimmung wirksam vorgenommen werden.
Mit der nun erteilten Einzelermächtigung darf der Insolvenzverwalter bestimmte Maßnahmen selbstständig im Namen der Insolvenzmasse ergreifen, ohne weitere gerichtliche Einzelfallprüfung. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass der Insolvenzverwalter aktiv Maßnahmen ergreifen soll, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, fortlaufende Verträge zu erfüllen oder den Geschäftsbetrieb gegebenenfalls zu stabilisieren.
Zudem wurden alle Schuldner der Antragstellerin – etwa Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Zahlungsverpflichtungen – erneut aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), um eine unkontrollierte Vermögensverlagerung zu verhindern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die Einlegung einer sofortigen Beschwerde möglich. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Kreuznach – Insolvenzgericht eingereicht werden.
Die Entwicklung des Verfahrens wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist – oder eine geordnete Abwicklung folgen muss.
Amtsgericht Bad Kreuznach – 29. April 2025