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Auch disu.GROUP GmbH insolvenzunfähig – Zweiter Antrag binnen kürzester Zeit mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 355/24

Im Schatten der jüngsten Entscheidung im Verfahren gegen die disu.INVESTMENTS GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht am 29. April 2025 nun auch den Insolvenzantrag gegen die disu.GROUP GmbH mangels Masse abgewiesen. Es handelt sich hierbei um das Mutterunternehmen der disu.INVESTMENTS und zugleich deren persönlich haftende Gesellschafterin. Der nunmehr zweite gescheiterte Insolvenzantrag innerhalb kürzester Zeit wirft ein deutliches Licht auf die wirtschaftliche Gesamtlage der Unternehmensgruppe.

Die disu.GROUP GmbH, geführt von Evelin Barbara Kuraja, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 11056 beim Amtsgericht Ingolstadt eingetragen und firmiert unter der Adresse Lebzeltergasse 5, 85049 Ingolstadt. Zweck des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften – eine Struktur, die inzwischen gleich doppelt ins Wanken geraten ist.

Mangel an Masse – Mangel an Perspektive

Mit seiner Entscheidung stellt das Gericht erneut fest: Es ist nicht genügend Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Insolvenzverfahren bleibt damit bereits im Ansatz stecken. Diese wiederholte Feststellung offenbart nicht nur ein finanziell weitgehend ausgeblutetes Unternehmen, sondern lässt auch bei Gläubigern und Geschäftspartnern die Alarmglocken schrillen. Ohne Masse kein Verfahren – und damit auch keine Aussicht auf eine geordnete Abarbeitung etwaiger Gläubigerforderungen.

Rechtsmittelbelehrung für Beteiligte

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich, die innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Ingolstadt einzureichen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die früheste der folgenden Handlungen: die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung im Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Einlegung der Beschwerde kann sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Zudem ist die elektronische Einreichung möglich, allerdings nur unter Einhaltung der formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs – insbesondere bei Vertretung durch rechtskundige oder öffentliche Stellen. Einfache E-Mails genügen ausdrücklich nicht.

Ein Gesamtbild wirtschaftlicher Notlage

Der Umstand, dass sowohl die disu.GROUP GmbH als auch ihre Beteiligungsgesellschaft disu.INVESTMENTS GmbH & Co. KG als insolvenzunfähig im eigentlichen Sinn gelten, stellt Gläubiger vor eine ernüchternde Realität: Ein Zugriff auf vorhandene Werte ist auf absehbare Zeit nicht möglich. In der Gesamtschau lässt sich erkennen, dass das finanzielle Fundament der Unternehmensgruppe nicht mehr tragfähig ist. Die abgewiesenen Insolvenzanträge markieren damit nicht das Ende, sondern den symptomatischen Ausdruck eines bereits weit fortgeschrittenen wirtschaftlichen Niedergangs.

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