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Tödlicher Messerangriff in Sarstedt: Zwölf Jahre Haft für 35-jährigen Täter

falco (CC0), Pixabay

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf einen Betreiber einer Geflüchtetenunterkunft in Sarstedt hat das Landgericht Hildesheim heute das Urteil gesprochen: Der 35-jährige Angeklagte wird wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte im September 2024 bei einem Streit den 61-jährigen Betreiber der Unterkunft am Bahnhof Sarstedt tödlich verletzt. Laut Anklage stieß der Täter das Opfer zunächst zu Boden und stach ihm anschließend mit einem neun Zentimeter langen Küchenmesser in die Brust – der Stich traf das Herz. Der 61-Jährige verlor wenige Minuten später das Bewusstsein und starb noch am Tatort.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte durch seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt und sich verantwortlich gezeigt – zugleich jedoch bestritten, die Tötung gewollt zu haben. Der vorsitzende Richter widersprach dieser Darstellung: „Es war kein Schnitt, sondern ein Stich.“ Der Täter habe den tödlichen Ausgang seiner Handlung billigend in Kauf genommen. Hinweise auf Mord oder eine geplante Tat sah das Gericht nicht.

Hintergrund: Abschiebeverfahren lief seit Jahren

Brisanz erhielt der Fall auch, weil der Täter, ein ausreisepflichtiger Iraker, bereits seit 2022 nur geduldet war und gegen seine Abschiebung klagte. Dies hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Belastung für die Familie des Opfers

Der Anwalt der Nebenkläger betonte die extreme seelische Belastung der Hinterbliebenen. Er würdigte den Getöteten als sozial engagierten Geschäftsmann, der sich mit großem Verständnis um die Bewohner der Unterkunft gekümmert habe.

Zukunft des Verurteilten

Der 35-Jährige soll sechs Jahre seiner Strafe in Deutschland verbüßen. Danach ist seine Abschiebung in den Irak vorgesehen.

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