Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Geldstrafe von 4.000 Euro gegen einen 65-jährigen Mann bestätigt, der während der Corona-Pandemie auf Facebook ein Bild eines Konzentrationslagers mit dem Spruch „Impfen macht frei“ veröffentlicht hatte.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig (Az. 3 StR 468/24). Das Gericht hatte den Mann im Juni wegen Volksverhetzung verurteilt.
Nach Überzeugung des Landgerichts stellte der Facebook-Post eine Verharmlosung des Holocaust und eine unzulässige Gleichsetzung der NS-Verbrechen mit den staatlichen Corona-Maßnahmen dar.
Fazit:
Mit der Entscheidung unterstreicht der BGH erneut, dass die Verharmlosung oder Relativierung der Schoah auch im digitalen Raum klare strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.