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BGH bestätigt Geldstrafe: 4.000 Euro für Holocaust-Verharmlosung mit „Impfen macht frei“-Bild

Urteil | © QuinceMedia / Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Geldstrafe von 4.000 Euro gegen einen 65-jährigen Mann bestätigt, der während der Corona-Pandemie auf Facebook ein Bild eines Konzentrationslagers mit dem Spruch „Impfen macht frei“ veröffentlicht hatte.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig (Az. 3 StR 468/24). Das Gericht hatte den Mann im Juni wegen Volksverhetzung verurteilt.

Nach Überzeugung des Landgerichts stellte der Facebook-Post eine Verharmlosung des Holocaust und eine unzulässige Gleichsetzung der NS-Verbrechen mit den staatlichen Corona-Maßnahmen dar.

Fazit:
Mit der Entscheidung unterstreicht der BGH erneut, dass die Verharmlosung oder Relativierung der Schoah auch im digitalen Raum klare strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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