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Verfahren gegen Unfallfahrer vom Hamburger Jungfernstieg eingestellt

ArtsyBeeKids (CC0), Pixabay

Nach dem schweren Verkehrsunfall am Jungfernstieg im Sommer 2024 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt.

Grund für die Entscheidung ist ein neurologisches Gutachten, das dem damals 18-jährigen Fahrer eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit bescheinigt. Laut den Ermittlern verlor der junge Mann dadurch unvermittelt die Kontrolle über sein Fahrzeug und raste ungebremst über den Gehweg.

Bei dem tragischen Vorfall kam ein 39-jähriger Passant ums Leben, mehrere weitere Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.

Da die plötzliche Bewusstlosigkeit als medizinisch nicht vorhersehbar galt, sieht die Staatsanwaltschaft keine strafrechtliche Schuld des Fahrers.

Fazit:
Der Unfall bleibt ein erschütterndes Ereignis, doch das Gutachten hat klargestellt: Es handelte sich um ein tragisches Unglück ohne schuldhaftes Verhalten des jungen Mannes.

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