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Gericht bestätigt: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer

FiabyMarv (CC0), Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das Verbot des Tragens eines Gesichtsschleiers beim Führen eines Kraftfahrzeugs bestätigt. In einem aktuellen Beschluss wies das Gericht die Berufung einer muslimischen Frau zurück, die eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab am Steuer beantragt hatte.

Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte geurteilt, dass die Sichtbarkeit des Gesichts beim Autofahren aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich sei. Das OVG folgte dieser Argumentation:

  • Der Gesetzgeber habe das Tragen von Gesichtsbedeckungen am Steuer aus nachvollziehbaren Gründen untersagt.

  • Eine Ausnahme könne auch aus religiösen Gründen nicht gewährt werden.

Fazit:
Mit dem Beschluss des OVG ist endgültig klargestellt: Die Verpflichtung, das Gesicht beim Führen eines Fahrzeugs sichtbar zu lassen, gilt auch für Menschen, die aus religiösen Gründen einen Niqab tragen.

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