Im Prozess um den spektakulären Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden hat das Landgericht Dresden die Schadenersatzklage gegen die beauftragte Sicherheitsfirma DWSI abgewiesen.
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden hatten von der Firma 15 Millionen Euro gefordert. Sie machten geltend, dass Sicherheitsmängel beim Einbruch im November 2019 dazu geführt hätten, dass die Täter entkommen konnten und ein Millionenschaden entstand.
Das Gericht stellte jedoch klar: Eine grobe Fahrlässigkeit der Sicherheitsmitarbeiter konnte nicht nachgewiesen werden. Ebenso sei nicht belegt, dass eine frühere Alarmierung der Polizei den Diebstahl oder die Flucht der Täter hätte verhindern können.
Fazit:
Damit bleibt der spektakuläre Kunstraub für die Kunstsammlungen nicht nur ein kultureller, sondern auch ein finanzieller Verlust – ohne Anspruch auf Entschädigung durch den damaligen Sicherheitsdienst.