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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Alcasa Industriefußböden GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 115/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alcasa Industriefußböden GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 126507, hat das Amtsgericht Hamburg am 25. April 2025 um 12:48 Uhr wichtige Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen.

Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Akan Özcan und ansässig in der Wendenstraße 309, 20537 Hamburg, ist auf Arbeiten im Bereich Industriefußböden, Industrieestrich, Betonarbeiten, Eisenflechtarbeiten sowie Trockenbauarbeiten spezialisiert. Darüber hinaus betreibt sie den Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Insolvenzmasse zu sichern und einer Gläubigerbenachteiligung vorzubeugen.

Den Schuldnern der Alcasa Industriefußböden GmbH (sogenannten Drittschuldnern) ist es ab sofort untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Rechtsanwalt Dr. Tanguy wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Weiterhin ordnete das Amtsgericht Hamburg an, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – untersagt sind, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Mit diesen Sicherungsmaßnahmen stellt das Gericht sicher, dass die Alcasa Industriefußböden GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unter strenger Aufsicht steht und das vorhandene Vermögen erhalten bleibt.

Ausgestellt vom Amtsgericht Hamburg am 25. April 2025.

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