Aktenzeichen: 29 IN 15/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildes GmbH, ansässig am George-Lemoine-Platz 5 in 29614 Soltau, wurde am 25. April 2025 um 12:20 Uhr eine entscheidende Sicherungsmaßnahme getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 211455 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Igor Mamanow, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts wurde angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Boris Freiherr von dem Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), bestellt. Für Rückfragen oder weitere Informationen ist Rechtsanwalt von dem Bussche telefonisch unter 05861/985560, per Fax unter 05861/9855621 oder per E-Mail an dannenberg@bsb-inso.de erreichbar. Nähere Auskünfte sind auch über die Internetseite www.bsb-inso.de abrufbar.
Die Schuldner der Hildes GmbH werden ausdrücklich aufgefordert, ab sofort ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen ohne Berücksichtigung der Anordnung könnten ins Leere gehen oder zurückgefordert werden.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Ebenso können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen, etwa wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Celle, Insolvenzabteilung, Mühlenstraße 8, 29221 Celle, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei jeweils das frühere Ereignis maßgeblich ist. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden und ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die angefochtene Entscheidung klar bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten.
Weitere Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie zu den Rechten der Beteiligten sind auf der Internetseite des Amtsgerichts Celle unter https://www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/hinweise_zum_datenschutz/datenschutz-170462.html abrufbar. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Ausgestellt vom Amtsgericht Celle am 25. April 2025.