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Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Marthabräu Restaurant GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 1374/25

München, 17. April 2025 – In einem bemerkenswerten Verfahren vor dem Amtsgericht München ist über das Vermögen der Marthabräu Restaurant GmbH, mit Sitz in der Kapellenstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die traditionsreiche Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführer Viktor Fischer und Johann Schmölz, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und hatte deshalb selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt aus Dresden.

Mit Beschluss vom 17. April 2025 ordnete das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – zur Sicherung des Schuldnervermögens nach § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke aus München bestellt. Ihm obliegt nun die verantwortungsvolle Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft vor weiteren Verlusten zu bewahren und die Grundlage für ein ordentliches Insolvenzverfahren zu schaffen.

Gemäß gerichtlicher Verfügung sind seit dem 17. April sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen, wodurch sichergestellt werden soll, dass bestehende Ansprüche der GmbH nicht ohne Kontrolle abfließen.

Zusätzlich wurde jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind – mit sofortiger Wirkung untersagt und bis auf Weiteres eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zugleich ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen. Forderungen der Marthabräu Restaurant GmbH dürfen nunmehr nur noch auf ein zu errichtendes Treuhandkonto eingezogen werden. Zahlungen durch Drittschuldner haben ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfolgen, es sei denn, dieser gestattet eine direkte Zahlung an die Schuldnerin. Auch bestehende Kassenguthaben der Gesellschaft sind auf ein gesondertes Verfahrenskonto zu überführen.

Dieser Schritt markiert für die Marthabräu Restaurant GmbH einen tiefgreifenden Einschnitt, jedoch auch eine Möglichkeit zur Restrukturierung und potenziellen Fortführung des Geschäftsbetriebs unter insolvenzrechtlicher Aufsicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München oder eines beliebigen Amtsgerichts einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerdeschrift unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung klar benennen.

Die Möglichkeit der elektronischen Einreichung ist unter den in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Bedingungen gegeben. Eine einfache E-Mail reicht hierfür jedoch nicht aus.

Das Insolvenzgericht hofft, dass durch die angeordneten Maßnahmen eine geordnete Fortsetzung oder Abwicklung des Unternehmens erreicht werden kann.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Pacellistraße 5
80333 München

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