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Mehr Schutz vor Altersdiskriminierung: Antidiskriminierungsbeauftragte will Reformen

sabinevanerp (CC0), Pixabay

Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, will den Kampf gegen Altersdiskriminierung in Deutschland deutlich verstärken. In einem Interview mit der Rheinischen Post erklärte sie, dass die Benachteiligung älterer Menschen ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem sei – mit weitreichenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Wirtschaft und Arbeitswelt.

Altersgrenzen oft willkürlich und widersprüchlich

Ataman kritisierte unter anderem bestehende Altersgrenzen in verschiedenen Berufen, die ihrer Ansicht nach häufig auf veralteten Vorstellungen beruhen. So sei es etwa möglich, mit 70 Jahren als Bundeskanzler oder Bundestagsabgeordneter tätig zu sein – ein Amt mit enormer Verantwortung. Gleichzeitig aber dürfe man ab einem bestimmten Alter kein Notar oder keine Richterin mehr sein. Diese Widersprüche seien weder sachlich noch rechtlich überzeugend begründbar und stünden exemplarisch für eine strukturelle Diskriminierung älterer Menschen.

Wirtschaftlicher Schaden durch Altersdiskriminierung

Neben der sozialen Ungerechtigkeit wies Ataman auch auf die wirtschaftlichen Folgen hin: Altersdiskriminierung entziehe dem Arbeitsmarkt wertvolle Fachkräfte und Erfahrung. In einer alternden Gesellschaft wie Deutschland könne es sich das Land schlicht nicht leisten, ältere Menschen systematisch auszuschließen – etwa bei Bewerbungen, bei Weiterbildungen oder bei Beförderungen. Die Vorurteile gegenüber älteren Beschäftigten, sie seien weniger leistungsfähig oder innovationsfreudig, seien empirisch längst widerlegt.

Gesetzesänderungen und mehr Klagemöglichkeiten geplant

Um die Situation zu verbessern, will Ataman der Bundesregierung eine Reihe konkreter Maßnahmen vorschlagen. Dazu gehört vor allem eine Erweiterung der rechtlichen Klagemöglichkeiten für Betroffene von Altersdiskriminierung. Derzeit sei es für viele Menschen zu aufwendig oder zu teuer, sich juristisch zu wehren. Es brauche daher niedrigschwelligere Verfahren, stärkere Beratungsangebote und ggf. auch eine Ombudsstelle.

Außerdem plädiert sie für eine Überprüfung gesetzlicher Altersgrenzen in Berufsordnungen und ein Umdenken in der Personalpolitik öffentlicher wie privater Arbeitgeber. Auch bei der Gesundheitsversorgung, der Kreditvergabe oder dem Zugang zu Versicherungen sieht sie erheblichen Handlungsbedarf.

Gesellschaftliche Debatte gefordert

Ataman betont, dass der Kampf gegen Altersdiskriminierung nicht allein durch Gesetze geführt werden könne. Es brauche auch eine breitere gesellschaftliche Debatte über das Bild des Alters und die Rolle älterer Menschen in der Gesellschaft. „Altern ist keine Krankheit“, so Ataman. Vielmehr seien ältere Menschen ein wichtiger Teil des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges, der stärker eingebunden und wertgeschätzt werden müsse.

Mit ihren Vorschlägen will Ataman ein deutliches Signal setzen: Alter darf kein Grund für Benachteiligung sein – weder im Berufsleben noch im Alltag. Die Gesellschaft stehe in der Verantwortung, für gleiche Rechte und Chancen aller Altersgruppen zu sorgen.

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