Aktenzeichen: 33 IN 16/24
Kleve, 17. April 2025 – Im langwierigen Insolvenzverfahren der Tuebtec GmbH, einer auf internationalen und nationalen Passagierlufttransport spezialisierten Fluggesellschaft mit Sitz in Goch, ist nun ein endgültiger Schlussstrich gezogen worden. Das Amtsgericht Kleve hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Zuvor angeordnete Sicherungsmaßnahmen wurden mit gleichem Datum ebenfalls aufgehoben.
Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19513 eingetragen, wurde gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Jacek Helle mit Wohnsitz in Tübingen. Der Geschäftszweck der Tuebtec GmbH bestand im Betrieb einer Fluglinie, die sich auf den Lufttransport von Passagieren im In- und Ausland spezialisieren wollte – ein ambitioniertes Vorhaben, das sich angesichts wirtschaftlicher Realität und unternehmerischer Herausforderungen nicht verwirklichen ließ.
Die Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte bereits am 04. Mai 2024 und ging am 08. Mai 2024 beim Gericht ein. Seitdem waren Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die unter anderem der Bewahrung des schuldnerischen Vermögens dienten. Diese Maßnahmen wurden mit Beschluss vom 17. April 2025 aufgehoben – ein sicheres Zeichen dafür, dass der weitere Verfahrensverlauf obsolet geworden ist.
Mit der nun erfolgten Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bestätigt das Gericht, dass nicht einmal die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Dies bedeutet im Ergebnis: Weder eine Sanierung noch eine geordnete Abwicklung unter Aufsicht des Insolvenzgerichts ist möglich.
Der Fall der Tuebtec GmbH reiht sich ein in eine wachsende Zahl junger, ambitionierter Unternehmen in der Luftfahrtbranche, die – trotz Visionen und unternehmerischem Ehrgeiz – den enormen finanziellen Anforderungen und der hochgradig regulierten Marktumgebung nicht standhalten konnten.
Die Gesellschaft wird in der Folge aus dem Handelsregister gelöscht werden. Für etwaige Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass keine Insolvenzquote ausgeschüttet wird und etwaige Forderungen im schlimmsten Fall vollständig uneinbringlich bleiben.
Ein stiller Abgang – ohne Sanierungsplan, ohne Gläubigerversammlung, ohne Masse.