Az.: 505 IN 48/24
Im Verfahren über den Insolvenzantrag einer Gläubigerin gegen die Fadi International GmbH, mit Sitz in der Ellscheider Straße 14 B, 42781 Haan, hat das Amtsgericht Wuppertal – Insolvenzgericht mit Beschluss vom 15. April 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31624 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Fadi El-Chafei (Langenhagen) sowie Gesellschafter Amir Karimi (Wuppertal) vertreten. Der Insolvenzantrag war am 13. März 2024 durch eine Gläubigerin gestellt worden – also mehr als ein Jahr vor dem jetzt ergangenen Beschluss.
Die Abweisung nach § 26 InsO bedeutet, dass das Unternehmen kein ausreichendes verwertbares Vermögen mehr besitzt, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können. Es fehlt damit nicht nur an Mitteln zur Gläubigerbefriedigung, sondern bereits an den nötigen finanziellen Grundlagen für Verfahrenskosten wie die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Konsequenzen der Entscheidung:
- Kein Insolvenzverfahren, keine geordnete Abwicklung.
- Gläubiger erhalten keine Quote und bleiben voraussichtlich vollständig auf ihren Forderungen sitzen.
- Der Gesellschaft droht nun die Löschung aus dem Handelsregister, da eine Fortführung praktisch ausgeschlossen ist.
Hintergrund:
Die genaue Tätigkeit der Fadi International GmbH wurde im Verfahren nicht weiter ausgeführt, doch der Name lässt auf eine international ausgerichtete Geschäftsstrategie schließen. Ob es sich dabei um Handels-, Dienstleistungs- oder Vermittlungsaktivitäten handelte, bleibt offen – ebenso wie die Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage.
Fazit:
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren, ohne dass es zur Eröffnung gekommen ist. Für Gläubiger bedeutet dies einen vollständigen Forderungsausfall. Die Fadi International GmbH ist damit wirtschaftlich und rechtlich faktisch am Ende – ein Schlusspunkt ohne Sanierungsperspektive.
Amtsgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
15. April 2025