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2M Clean Objektbetreuung UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 12 IN 53/24

Mit Beschluss vom 10. April 2025 hat das Amtsgericht Fritzlar – Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 2M Clean Objektbetreuung UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen – mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen, eingetragen beim Amtsgericht Fritzlar unter HRB 12813, wurde durch die beiden Geschäftsführer Inge Besser-Eckardt (Bad Wildungen) und Stefan Matzkeit (Felsberg) vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – offenbar durch eine Gläubigerin – konnte nicht zur Verfahrenseröffnung führen, weil nicht einmal die Kosten des Verfahrens gedeckt werden konnten.

Was bedeutet „mangels Masse“?

  • Keine Verfahrensdurchführung: Es kommt weder zur Bestellung eines Insolvenzverwalters noch zur Prüfung der Gläubigerforderungen.
  • Keine Verwertung oder Schuldenregulierung: Offene Forderungen bleiben unbezahlt, Gläubiger erhalten keinerlei Quote.
  • Wirtschaftliches Aus der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig und vermögenslos – eine Löschung im Handelsregister ist der nächste Schritt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Fritzlar eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist:

Amtsgericht Fritzlar
Schladenweg 1
34560 Fritzlar

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Wichtig: Der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Fritzlar ist entscheidend.

Fazit

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren gegen die 2M Clean Objektbetreuung UG ohne jede Aussicht auf Schuldenregulierung oder Sanierung. Für Gläubiger bedeutet dies den vollständigen Forderungsausfall, für die Gesellschaft das faktische Ende ihrer Existenz. Eine geordnete Abwicklung findet nicht statt – nur noch die formelle Löschung bleibt als nächster Schritt.

Amtsgericht Fritzlar
10. April 2025

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