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DEZ Health GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 67a IN 59/25

Das Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 15. April 2025 den Insolvenzantrag der DEZ Health GmbH, ehemals ansässig in der Gärtnerstraße 26 a, 20253 Hamburg, mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Der Antrag der Schuldnerin war am 26. Februar 2025 beim Gericht eingegangen.

Die im Handelsregister unter HRB 169272 geführte Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Kirchner, war im Bereich Entwicklung und Vertrieb von Ernährungskonzepten aktiv – unter Nutzung direkter und indirekter Vertriebskanäle, einschließlich Franchisemodellen. Trotz dieses modernen Geschäftsansatzes konnte sich das Unternehmen offenbar nicht wirtschaftlich stabilisieren.

Was bedeutet die Abweisung mangels Masse?

  • Es wurde festgestellt, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um selbst die Kosten für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu decken (z. B. Insolvenzverwalter, Gerichtskosten).
  • Die Verfahrens-Eröffnung unterbleibt, es kommt zu keiner geordneten Abwicklung oder Gläubigerbefriedigung.
  • Gläubiger erhalten keine Insolvenzquote – offene Forderungen bleiben vollständig uneinbringlich.
  • Für die Gesellschaft bedeutet dies das faktische Ende der Geschäftstätigkeit, eine Löschung im Handelsregister ist wahrscheinlich der nächste Schritt.

Fazit:

Die DEZ Health GmbH, die sich dem boomenden Bereich der Ernährungswirtschaft verschrieben hatte, scheitert nun ohne geregeltes Insolvenzverfahren. Trotz moderner Vertriebsstrategien und potenziell wachstumsstarker Branche bleibt am Ende kein verwertbares Vermögen zurück. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg besiegelt somit das wirtschaftliche Aus der Gesellschaft – still, aber endgültig.

Amtsgericht Hamburg
Insolvenzgericht
15. April 2025

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