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Insolvenzantrag gegen Albi-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen – Beschluss im Rubrum berichtigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 142/24

Das Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Albi-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Josefstraße 17, 96103 Hallstadt, mit Beschluss vom 15. April 2025 die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister unter HRB 10443 beim Amtsgericht Bamberg, wurde durch Geschäftsführerin Almina Bilecen vertreten. Antragsteller war der Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt Bamberg, welcher mit dem Verfahren offene Forderungen geltend machen wollte. In einem nachfolgenden Beschluss vom 17. April 2025 wurde das Rubrum des ursprünglichen Beschlusses berichtigt – irrtümlich war zunächst eine Vertretung durch die Generalstaatsanwaltschaft angegeben worden, was das Gericht nun als offensichtliches Schreibversehen korrigierte.

Abweisung wegen fehlender Insolvenzmasse

Der Grund für die Ablehnung ist klar: Es fehlt an ausreichendem Vermögen, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken. Damit entfällt die Möglichkeit, ein förmliches Insolvenzverfahren überhaupt zu eröffnen. Ein Insolvenzverwalter kann nicht bestellt, die Gläubiger können nicht befriedigt werden – das Verfahren endet ohne Masse, ohne Perspektive, ohne Verwertung.

Folgen der Entscheidung

  • Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Keine Verwertung oder Quotenverteilung
  • Gläubiger – in diesem Fall das Finanzamt – bleiben auf ihren Forderungen sitzen
  • Die Gesellschaft steht faktisch vor der Löschung aus dem Handelsregister, sofern kein Vermögen zur Fortführung besteht

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist:

Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – falls erfolgt – mit der öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich. Elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen möglich (siehe www.justiz.de).

Fazit

Die Albi-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) steht mit der Abweisung des Insolvenzantrags endgültig vor dem wirtschaftlichen Aus. Für den antragstellenden Freistaat Bayern bedeutet dies den faktischen Forderungsausfall. Die berichtete Rubrumsberichtigung ändert nichts am rechtlichen Ergebnis – sie stellt lediglich die formale Korrektheit des Beschlusses sicher.

Amtsgericht Bamberg
15. und 17. April 2025

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