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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Fixture Tech Solutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 107 IN 24/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fixture Tech Solutions GmbH, ansässig Auf Rodert 5–7, 66636 Tholey, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 81131 und vertreten durch den Geschäftsführer Francesco Di Bari, hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 17. April 2025 um 14:52 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Beschluss wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das bedeutet:

  • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, liegt ab sofort allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Die Gesellschaft darf ohne dessen Zustimmung keine finanziellen oder rechtlichen Verfügungen mehr treffen.

Zudem wurden die Schuldner der Fixture Tech Solutions GmbH (Drittschuldner) ausdrücklich dazu aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind damit nicht mehr zulässig.

Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die noch vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen und etwaige nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern. In den nächsten Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind und wie es mit der Gesellschaft weitergeht.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – Insolvenzgericht
Beschluss vom 17. April 2025

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