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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Helin-Home Handels GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 103 IN 49/25

Das Amtsgericht Hagen hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Helin-Home Handels GmbH, mit Sitz Elberfelder Straße 48, 58095 Hagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12240 und gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Semra Amil, wohnhaft in der Greifswalder Straße 11, 42109 Wuppertal, am 17. April 2025 um 14:09 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Anordnung des Gerichts:

  • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Natascha Habura, Elbcenter, Bergstraße 128–130, 58095 Hagen, bestellt.
  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) dürfen nicht mehr an die Schuldnerin leisten. Sie sind angehalten, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen, sofern keine gegenteilige Zustimmung erteilt wird (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Die Verwalterin ist ermächtigt, sowohl Bankguthaben als auch sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, inklusive Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahme:

Diese Anordnung dient dem Schutz des verbliebenen Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Damit soll sichergestellt werden, dass keine weiteren wirtschaftlichen Nachteile entstehen und die Interessen der Gläubiger gesichert werden.

Amtsgericht Hagen – Insolvenzgericht
Beschluss vom 17. April 2025

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