Aktenzeichen: 43 IN 347/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der feine räder GmbH, ansässig in der Obernstraße 42, 33602 Bielefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33541 und vertreten durch die Geschäftsführer Peter Dreischmeier und Sandra Rathert, hat das Amtsgericht Bielefeld am 16. April 2025 um 15:58 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Geschäftszweig Handel und Vertrieb von Fahrrädern und Zubehör tätig.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Mit der Anordnung sind folgende Maßnahmen verbunden:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner (Drittschuldner) sind untersagt. Diese werden stattdessen aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Maßnahmen wird der wirtschaftliche Handlungsspielraum der Gesellschaft vorläufig eingeschränkt. Ziel ist es, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Beschluss vom 16. April 2025