Staatsanwaltschaft Offenburg
Geschädigtenmitteilung nach §459i StPO
501 Js 22941/23
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 08.03.2024, Az.: 4 Ds 501 Js 22941/23, wurde gegen W. Lutz die selbstständige Einziehung in Höhe von 15.571,10 € angeordnet.
Bis 04.08.2023 gingen auf seinem Konto Zahlungen in Höhe von 3.900,00€ und 11.671,19 € ein.
Diese Gelder wurden durch die Geschädigten auf betrügerische Art und Weise veranlasst.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 08.03.2024 wurde die selbstständige Einziehung in Höhe von 15.571,10 € angeordnet.
Der Betrag ist vollständig bezahlt.
Die hier bekannten Geschädigten wurden angeschrieben. Weitere Geschädigte für den Betrag in Höhe von 3.900,00 € sind nicht bekannt.
Die Geschädigte bzw. die Erben der Geschädigten sind hier nicht bekannt und können deshalb nicht benachrichtigt werden.
Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten, bzw. dessen Erben, Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.
Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.
Leibiger, Rechtspflegerin
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