Aktenzeichen: 505 IN 188/24
Wuppertal, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alonso Automobile GmbH mit Sitz in der Metallstraße 5-7, 42551 Velbert, eine abschließende Entscheidung getroffen. Der am 20. August 2024 eingegangene Insolvenzantrag eines Gläubigers vom 13. August 2024 wurde durch Beschluss vom 11. April 2025 mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Ismail Aksu Alonso, wohnhaft Am Schnappstüber 5, 42551 Velbert.
Hintergrund der Entscheidung
Das Amtsgericht Wuppertal stellte nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin fest, dass das Vermögen der Alonso Automobile GmbH nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Antrag daher abgewiesen.
Bedeutung für Gläubiger
Für die Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.
Stattdessen bleibt ihnen nur noch der Weg der Einzelzwangsvollstreckung – sofern bei der Alonso Automobile GmbH überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Verfahrensabschluss
Mit der Abweisung des Antrags ist das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Alonso Automobile GmbH beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 505 IN 188/24 offiziell beendet, sofern keine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Ausblick
Für die Alonso Automobile GmbH stellt dieser Beschluss faktisch das wirtschaftliche Ende dar. Eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister dürfte folgen, es sei denn, es werden doch noch Vermögenswerte entdeckt oder ein neuer Insolvenzantrag gestellt.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass eine Abweisung mangels Masse für die Gläubiger meist einen Totalverlust bedeutet, da ohne Masse auch keine geregelte Verteilung von Vermögenswerten erfolgen kann.