Aktenzeichen: 613 IN 40/25
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht
Am 9. April 2025 hat das Amtsgericht Aschaffenburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Alga San Deutschland GmbH, ansässig in der Schafweide 12, 63762 Großostheim, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 16363 geführt und wird durch die Geschäftsführerin Gabriele Tübbecke vertreten. Das Unternehmen ist in der Gesundheits- bzw. Pharmabranche tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Krebs bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg.
Im Rahmen des Beschlusses hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Zustimmungspflicht.
Weitere Informationen zum Verfahren können bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingeholt werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 9. April 2025