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BaFin rügt ROY Asset Holding SE wegen fehlerhaftem Konzernabschluss 2019

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen einer anlassbezogenen Prüfung erhebliche Mängel im Konzernabschluss der ROY Asset Holding SE zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Auch der zugehörige zusammengefasste Lagebericht weist laut BaFin wesentliche Fehler auf.

Fehlerhafte Bewertung des Maschinenparks

Kritikpunkt Nummer eins betrifft die Wertansätze für den Maschinenpark zur Herstellung von Sanitärkeramik, der mit über 30 Millionen Euro im Anlagevermögen ausgewiesen wurde. Die Bewertung beruhte ausschließlich auf Wiederbeschaffungskosten und entsprach damit nicht den geltenden Rechnungslegungsstandards zur Ermittlung des erzielbaren Betrags. Eine fundierte Werthaltigkeitsprüfung hätte hier zwingend andere Bewertungsmaßstäbe berücksichtigen müssen.

Fehlbewertung beim Erwerb der Klingenberg Dekoramik GmbH

Auch im Zusammenhang mit der Übernahme der Klingenberg Dekoramik GmbH beanstandet die BaFin mehrere Punkte:

Der beizulegende Zeitwert der übernommenen Produktionsanlagen wurde fälschlich auf Basis der Buchwerte berechnet – statt wie gefordert auf Grundlage tatsächlicher Marktwerte.

Es wurde nicht offengelegt, dass Klingenberg zum Zeitpunkt des Erwerbs ein sanierungsbedürftiges Unternehmen war. Diese Information ist jedoch wesentlich, da sie die Bewertung des symbolischen Kaufpreises (1 Euro) und den resultierenden Transaktionsgewinn betrifft.

Verwaltungskosten wurden mit über 13 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, während andere Aufwandspositionen wie „sonstige betriebliche Aufwendungen“ und „Umsatzkosten“ zu niedrig angesetzt wurden. Hintergrund ist eine falsche Zuweisung von Kosten der Tochtergesellschaft Klingenberg.

Fehlbeträge bei Konsolidierungsgewinnen und Verlusten

Zudem weist die BaFin auf falsche Beträge bei der Erstkonsolidierung der Klingenberg Dekoramik GmbH hin:

Der Gewinn aus der Erstkonsolidierung wurde um knapp 2 Mio. Euro zu hoch angesetzt, weil wesentliche Transaktionen und Kapitalbewegungen vor dem Erwerbszeitpunkt nicht berücksichtigt wurden.

Ebenso wurde der Verlust vor Erstkonsolidierung um rund 1,5 Mio. Euro zu niedrig dargestellt. Einzelne Geschäftsvorfälle wurden fälschlicherweise nicht als konzerninterne Vorgänge behandelt.

Falsche Angaben im Anlagespiegel

Ein weiterer Fehler betrifft den Anlagespiegel: Das übernommene Sachanlagevermögen der Klingenberg GmbH wurde nicht korrekt ausgewiesen – es erfolgte eine Darstellung zu historischen Kosten und Abschreibungen der Tochter statt auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten durch die ROY Asset Holding SE.

Lagebericht lückenhaft

Der zusammengefasste Lagebericht des Konzerns enthält laut BaFin keine belastbare Prognose für das Geschäftssegment Keramik und lediglich eine unvollständige Prognose für das Immobiliengeschäft. Damit erfüllt der Bericht nicht die Anforderungen an eine transparente Darstellung der künftigen Entwicklung des Unternehmens.

Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Grundlage für die Prüfung und Veröffentlichung solcher Mängel ist § 109 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Veröffentlichung soll Transparenz schaffen und das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken.

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