Aktenzeichen: IN 569/25
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
Nürnberg, 9. April 2025 – Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der detailM GmbH, mit Sitz in der Weinmeisterstraße 12–14, 10178 Berlin, hat das Amtsgericht Nürnberg am 9. April 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 44520 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Bernd Richard Schminke vertreten.
Maßgebliche Inhalte des Beschlusses
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 InsO wurde Rechtsanwalt Patrick Meyerle, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon +49(911)999099-0 und Telefax +49(911)999099-50.
Die Schuldnerin darf Verfügungen über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen, die ihr ausdrücklich untersagt wurde.
Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt:
-
das zur Insolvenzmasse zählende Vermögen in Besitz zu nehmen,
-
Kassenbestände, Bankguthaben sowie Außenstände einzuziehen,
-
ein eigenes Verfahrenskonto zu errichten und dort die Gelder zu verwahren,
-
freies Vermögen zu verwerten,
-
Auskünfte bei Behörden, Finanzämtern, Kreditinstituten und anderen relevanten Stellen einzuholen.
Drittschuldner dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
Zudem ist es den Gläubigern untersagt, eingehende Gelder mit eigenen Forderungen gegen die Schuldnerin zu verrechnen.
Auch die Herausgabe beweglicher Gegenstände an Gläubiger mit Aus- oder Absonderungsrechten darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
einzureichen. Die Frist beginnt mit:
-
der Verkündung der Entscheidung,
-
deren Zustellung,
-
oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und eindeutig die Einlegung der Beschwerde erklären. Eine Begründung ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Elektronischer Rechtsverkehr
Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich auf www.justiz.de.
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
9. April 2025