Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzmeldung: Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50 LeaseCo GmbH & Co. KG

Insolvenzmeldung: Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50 LeaseCo GmbH & Co. KG

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36h IN 493/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 06.05.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50 LeaseCo GmbH & Co. KG“ entschieden.

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird in Erweiterung des Beschlusses vom 26.01.2024 am 06.05.2024 um 14:35 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 26.01.2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 06.05.2024

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