Start Jahresberichte Fondsinvestments Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Ampega Global Rentenfonds DE0008481086

Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Ampega Global Rentenfonds DE0008481086

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Tumisu (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht Ampega Global Rentenfonds

für den Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

(ISIN DE0008481086)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der Ampega Global Rentenfonds ist ein global orientierter, in Fremdwährung und Euro anlegender Rentenfonds, der weitgehend auf das Eingehen von Kreditrisiken aus dem Segment nicht öffentlicher Emittenten verzichtet. Zu den investierbaren Anlageklassen gehören Government Bonds, Government Agencies, supra-nationale Anleihen sowie öffentliche Emittenten, für deren Verbindlichkeiten der jeweilige Heimatstaat eine Garantie übernommen hat.

Anlageziel ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen laufenden Ertrages. Zudem wird über die Zins- und Währungsstrategie eine im Wettbewerbsvergleich mit anderen global anlegenden Währungsfonds geringere Volatilität angestrebt. Über die Partizipation an globalen Wirtschaftsentwicklungstrends wird ein positiver Einfluss auf die Wertentwicklung des Fonds erwartet. Zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsorientierung werden Green bzw. Social Bond Emissionen beim Aufbau neuer Positionen verstärkt genutzt.

Der langfristige Vermögenserhalt steht im Vordergrund. Dabei kommen die klassischen Kriterien Qualität, Liquidität und Diversifizierung zum Einsatz.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Für das Berichtsjahr wurde die Strategie, den Schwerpunkt der Neuanlagen auf sogenannte „Green – Social oder Sustainable-Bonds“ aus dem öffentlichen Segment zu legen, fortgesetzt. Seit Dezember 2022 wurden zur besseren Diversifikation in der ökologischen und sozialen Ausrichtung des Fonds Unternehmensanleihen und Pfandbriefe als weitere Assetklassen zugelassen.Die Fremdwährungsdiversifizierung wurde im Wesentlichen beibehalten und orientiert sich weiterhin an einem währungsseitig breit diversifizierten Index.

Gewichtungsschwerpunkte liegen neben dem Euro wesentlich in den Kern-Währungsblöcken US Dollar, britische Pfundund chinesischer Yuan. Auf illiquide, gering gewichtete Währungen sowie auf Währungsräume mit unökonomisch hohen Administrationsanforderungen wird in der Regel verzichtet.

Der Ampega Global Rentenfonds richtet sich in der Steuerung des Zinsänderungsrisikos nach den aus dem Durationsprozess der Ampega Investment GmbH resultierenden Empfehlungen. In einem tendenziell steigenden Zinsumfeld sowie einer Versteilerung der Zinskurven lagen die Erwartungen für die Kernwährungen auf niedrigem Renditeniveau. Daher wurde im Berichtszeitraum an einer im Vergleich zu globalen Staatsanleihen-Indizes kürzeren Durationspositionierung in den Kernwährungen Euro, US Dollar und britischen Pfund festgehalten. In anderen Währungsanlagen, insbesondere in höherverzinslichen Emerging-Markets-Währungen, wurden unter Risikogesichtspunkten überwiegend kurze Positionierungen bis drei Jahre Restlaufzeit gewählt, so dass auch die Gesamtduration im Betrachtungszeitraum weiterhin deutlich kürzer als die Duration klassischer Staatsanleihenindizes war.

In 2023 kam es bis zu den Sommermonaten aufgrund der anhaltenden Inflation zu weiteren Zinserhöhungen durch die EZB und deutlichen Renditeanstiegen an den Rentenmärkten.

Im Laufe des Jahres erreichte die Inflation sowohl in den USA als auch Europa ihren Höhepunkt und auch die Zentralbanken erhöhten die Leitzinsen nicht weiter. Im Oktober und November ging die Inflationsrate dann deutlich zurück, erreichte aber noch nicht das von den Zentralbanken gewünschte Ziel von 2 %. Dennoch kam es zu deutlichen Kursanstiegen an den Rentenmärkten, die auf Leitzinssenkungen spekulierten. Die steigenden Zinsen hatten in den ersten Monaten des Jahres vor allem bei Anleihen von Immobilienunternehmen zu drastischen Kursverlusten geführt, auch diese erholten sich mit den Renditerückgängen im Oktober und November. Staatsanleihen der Peripherieländer handelten sehr stabil zu Bundesanleihen.

Die Performance des Fonds konnte von der guten Entwicklung bei Credit-Produkten profitieren.

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gewann der Fonds nn diesem Marktumfeld 5,36 % an Wert. Die Jahresvolatilität des Fonds lag bei 5,94 %.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Währungsrisiken

Als weltweit investierender Rentenfonds ist die Entwicklung des Sondervermögens in wesentlichen Teilen durch die Entwicklung der unterschiedlichen Währungen beeinflusst. Die Anleger tragen damit die Chancen und Risiken der Wertentwicklungen der unterschiedlichen Währungen relativ zum Euro. Im Rahmen der Anlagestrategie wird das Währungsrisiko durch eine globale Diversifizierung gesteuert und begrenzt.

Zinsänderungsrisiken

Bei der Anlage in Anleihen entstehen Risiken im Hinblick auf die Marktzins- und Spreadentwicklung an den internationalen Rentenmärkten. Als Spreadrisiken werden Risiken im Hinblick auf die Renditeaufschläge bonitätsrisikobehafteter Anleihen bezeichnet. Der Fonds war entsprechend seiner Anlagepolitik breit diversifiziert über verschiedene Länder und Emittenten. Durch diese Vorgehensweise wurden im Rahmen der Anlagestrategie Spreadrisiken begrenzt. Das Marktzinsrisiko wird durch eine aktive Durationspositionierung anhand des Ampega-Durationsprozesses gesteuert.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus dem Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Einzelinvestments in Renten, die so weit wie möglich diversifiziert werden, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Heimatstaaten der Emittenten. Im Ampega Global Rentenfonds wird ausschließlich in Anleihen öffentlicher Emittenten bzw. Anleihen mit expliziter oder impliziter Staatsgarantie investiert. Die Allokation orientiert sich hierbei im Wesentlichen an der globalen Wirtschaftsleistung der einzelnen Länder, was sich im Rahmen der Staatenkrise als vorteilhaft im Vergleich zu einer klassischen verschuldungsorientierten Allokation herausgestellt hat. Weiterhin ergeben sich Risiken durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Entsprechend der Anlagestrategie ist das Sondervermögen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf die internationalen Rentenmärkte ausgesetzt. Zur Steuerung und Begrenzung der Liquiditätsrisiken achtet das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der einzelnen Anleihen sowie eine ausreichende Diversifikation im Sondervermögen.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben können. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung eines möglichst hohen laufenden Ertrags und darüber hinaus eine angemessene jährliche Ausschüttung in Euro an.

Der Fonds investiert als internationaler Rentenfonds in Euro und Währungsanleihen öffentlicher Emittenten. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos liegt der Schwerpunkt des Fonds aktuell in Anleihen mit Restlaufzeiten zwischen drei und sieben Jahren. Der Fonds versucht durch eine breite geografische Diversifizierung und Investments in lokaler Währung an den globalen wirtschaftlichen Entwicklungen zu partizipieren. Das Fondskonzept löst sich durch die Orientierung an GDP-Gewichtungen bewusst von den üblicherweise verschuldungsdominierten Benchmarkindizes.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Finanzterminkontrakten erzielt. Die realisierten Verluste wurden bei Geschäften mit Rentenpapieren und Finanzterminkontrakten erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Verzinsliche Wertpapiere 79.407.586,43 97,70
Belgien 1.269.855,00 1,56
Chile 767.690,00 0,94
Deutschland 15.125.375,18 18,61
Dänemark 452.452,00 0,56
Europäische Institutionen 2.626.944,52 3,23
Finnland 1.404.720,00 1,73
Frankreich 2.089.831,00 2,57
Großbritannien 4.803.019,12 5,91
Hongkong 1.867.490,15 2,30
Irland 2.850.279,00 3,51
Italien 5.859.756,00 7,21
Japan 532.680,00 0,66
Kanada 4.569.489,51 5,62
Luxemburg 2.033.227,23 2,50
Niederlande 9.081.241,21 11,17
Norwegen 4.386.677,05 5,40
Philippinen 3.292.462,72 4,05
Schweden 879.893,75 1,08
Spanien 3.706.380,00 4,56
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 9.384.197,99 11,55
Österreich 2.423.925,00 2,98
Derivate 121.063,30 0,15
Zins-Derivate 121.063,30 0,15
Bankguthaben 1.013.329,70 1,25
Sonstige Vermögensgegenstände 800.267,19 0,98
Verbindlichkeiten -69.085,40 -0,09
Fondsvermögen 81.273.161,22 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 31.12.2023 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Bewertet nach Bewertungsmodell
2) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
3) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 70.551.252,88 86,81
Verzinsliche Wertpapiere EUR 70.551.252,88 86,81
2,9000 % IBRD (World Bank) MTN 2018/​2025 AU3CB0258739 AUD 2.000 0 0 % 97,6460 1.206.288,03 1,48
9,5000 % IBRD (World Bank) MTN (dual currency bond) 2022/​2029 XS2439224705 BRL 2.000 0 0 % 102,8310 382.805,03 0,47
0,7500 % KfW 2021/​2026 US500769JL97 CAD 500 0 0 % 93,2920 318.526,66 0,39
2,6500 % Ontario (Province) 2018/​2025 CA68323AER10 CAD 1.000 0 0 % 98,0100 669.270,64 0,82
2,1400 % KfW MTN 2021/​2024 XS2291810419 CNY 12.000 0 0 % 99,9810 1.519.910,81 1,87
2,5200 % KfW MTN 2021/​2026 XS2320033835 CNY 10.000 0 0 % 100,1360 1.268.555,94 1,56
2,9500 % Hong Kong Government International Bond MTN S.GMTN 2023/​2028 HK0000929700 CNY 5.000 5.000 0 % 100,3220 635.456,12 0,78
0,0000 % Bundesobligation S.G 2021/​2031 DE0001030732 EUR 750 0 1.250 % 87,1660 653.745,00 0,80
0,0000 % Luxembourg (Grand Duchy of) 2020/​2032 LU2228213398 EUR 1.000 1.000 0 % 81,8530 818.530,00 1,01
0,0000 % Nordic Investment Bank 2019/​2026 XS2055786763 EUR 1.500 0 0 % 93,6480 1.404.720,00 1,73
0,0500 % Nord LB Luxembourg Covered Bond Bank ÖPfe. 2020/​2025 XS2079316753 EUR 500 0 0 % 96,3160 481.580,00 0,59
0,1250 % Kommunekredit MTN 2020/​2040 XS2226280084 EUR 700 0 0 % 64,6360 452.452,00 0,56
0,2500 % Basque Government 2020/​2031 ES0000106684 EUR 800 0 0 % 83,1700 665.360,00 0,82
0,4190 % Madrid (Comunidad de) 2020/​2030 ES0000101933 EUR 1.000 0 0 % 86,0920 860.920,00 1,06
0,4500 % Basque Government 2021/​2032 ES0000106726 EUR 1.500 0 0 % 82,2110 1.233.165,00 1,52
0,5000 % Nordrhein-Westfalen MTN 2019/​2039 DE000NRW0L02 EUR 1.250 0 0 % 70,4130 880.162,50 1,08
0,6000 % CADES 2022/​2029 FR0014008E81 EUR 1.500 0 0 % 89,9450 1.349.175,00 1,66
0,6250 % NRW.Bank MTN 2019/​2029 DE000NWB0AG1 EUR 900 0 0 % 91,4280 822.852,00 1,01
0,7500 % NRW.Bank MTN 2018/​2028 DE000NWB0AF3 EUR 1.500 0 0 % 92,8940 1.393.410,00 1,71
0,8300 % Chile (Republic of) MC 2019/​2031 XS1843433639 EUR 500 0 0 % 83,1710 415.855,00 0,51
1,2500 % Wallonische Region MTN 2019/​2034 BE6313647149 EUR 1.500 0 0 % 84,6570 1.269.855,00 1,56
1,3500 % Ireland Treasury 2018/​2031 IE00BFZRQ242 EUR 2.000 0 500 % 94,6430 1.892.860,00 2,33
1,3750 % Bay. Landesbank fix-to-float (sub.) 2021/​2032 XS2411178630 EUR 700 700 0 % 82,4120 576.884,00 0,71
1,4500 % Basque Government 2018/​2028 ES0000106619 EUR 500 0 700 % 95,1150 475.575,00 0,59
1,5000 % OEKB Oest. Kontrollbank MTN 2022/​2027 XS2500414623 EUR 2.500 0 500 % 96,9570 2.423.925,00 2,98
1,5710 % Madrid (Comunidad de) 2019/​2029 ES0000101909 EUR 500 0 500 % 94,2720 471.360,00 0,58
2,3750 % De Volksbank fix-to-float 2022/​2027 XS2475502832 EUR 200 200 0 % 96,6400 193.280,00 0,24
2,8750 % Berlin Hyp 2023/​2030 DE000BHY0GT7 EUR 1.000 1.000 0 % 101,7970 1.017.970,00 1,25
3,6250 % DNB Bank MTN fix-to-float 2023/​2027 XS2588099478 EUR 400 400 0 % 100,4260 401.704,00 0,49
3,8750 % Hong Kong Government International Bond MTN 2023/​2030 HK0000895901 EUR 1.000 1.000 0 % 104,8490 1.048.490,00 1,29
3,8750 % Terna MTN MC 2023/​2033 XS2655852726 EUR 600 600 0 % 104,0160 624.096,00 0,77
4,0000 % Italy S.8 2023/​2031 IT0005542359 EUR 4.000 4.000 0 % 104,9770 4.199.080,00 5,17
4,0000 % LB Hessen-Thüringen MTN 2023/​2030 XS2582195207 EUR 800 800 0 % 104,1910 833.528,00 1,03
4,2500 % Credit Mutuel Arkea MTN 2022/​2032 FR001400E946 EUR 300 0 0 % 106,0720 318.216,00 0,39
4,5000 % DS Smith MTN MC 2023/​2030 XS2654098222 EUR 600 600 0 % 104,7620 628.572,00 0,77
4,6080 % Mizuho Financial Group MTN 2023/​2030 XS2672418055 EUR 500 500 0 % 106,5360 532.680,00 0,66
4,6250 % AIB Group MTN fix-to-float 2023/​2029 XS2578472339 EUR 400 400 0 % 103,5310 414.124,00 0,51
4,6250 % De Volksbank MTN MC 2023/​2027 XS2626691906 EUR 800 800 0 % 103,1320 825.056,00 1,02
4,8750 % De Volksbank MTN 2023/​2030 XS2592240712 EUR 800 800 0 % 104,8620 838.896,00 1,03
4,8750 % RCI Banque MTN MC 2023/​2028 FR001400IEQ0 EUR 400 400 0 % 105,6100 422.440,00 0,52
5,0000 % Dt. Pfandbriefbank MTN 2023/​2027 DE000A30WF84 EUR 500 500 0 % 102,6340 513.170,00 0,63
5,0000 % Intesa Sanpaolo MTN fix-to-float 2023/​2028 XS2592650373 EUR 1.000 1.000 0 % 103,6580 1.036.580,00 1,28
5,2500 % AIB Group MTN fix-to-float 2023/​2031 XS2707169111 EUR 500 500 0 % 108,6590 543.295,00 0,67
5,2500 % Commerzbank fix-to-float 2023/​2029 DE000CZ439B6 EUR 200 200 0 % 105,3900 210.780,00 0,26
0,6250 % Asian Development Bank 2019/​2026 XS2066569489 GBP 1.500 0 0 % 91,5130 1.578.173,14 1,94
0,7500 % European Investment Bank 2019/​2024 XS2036242803 GBP 2.000 0 0 % 96,5250 2.219.475,74 2,73
0,8750 % UK Treasury Stock 2021/​2033 GB00BM8Z2S21 GBP 1.500 0 0 % 78,7440 1.357.967,35 1,67
1,5000 % UK Treasury Stock 2016/​2026 GB00BYZW3G56 GBP 1.750 0 0 % 95,0810 1.912.988,62 2,35
5,3500 % IBRD (World Bank) MTN (dual currency bond) 2022/​2029 XS2439526547 IDR 10.000.000 0 0 % 96,9140 565.759,62 0,70
4,4000 % KfW MTN 2021/​2025 XS2291329030 MXN 25.000 0 0 % 91,8410 1.225.834,61 1,51
5,2500 % IBRD (World Bank) MTN 2015/​2025 XS1233786950 MXN 20.000 0 0 % 92,7880 990.779,65 1,22
1,7500 % IBRD (World Bank) MTN 2019/​2024 XS2077546500 NOK 15.000 0 0 % 97,8470 1.303.178,69 1,60
3,0000 % Norway S.476 2014/​2024 NO0010705536 NOK 10.000 10.000 0 % 99,6900 885.149,83 1,09
2,8750 % European Investment Bank MTN 2019/​2029 XS1998795535 PLN 2.000 2.000 0 % 88,2720 407.468,78 0,50
0,4770 % European Bank Rec. Dev. MTN 2019/​2024 XS1937041157 SEK 10.000 0 0 % 99,8430 903.491,15 1,11
0,9000 % Int. Finance Corp. MTN 2018/​2025 XS1801906600 SEK 10.000 0 0 % 96,7410 875.420,78 1,08
0,3750 % Kommuninvest i Sverige S.REGS 2021/​2024 XS2311395169 USD 1.000 0 0 % 97,7210 879.893,75 1,08
0,7500 % European Investment Bank 2020/​2030 US298785JH03 USD 1.000 1.000 0 % 81,4200 733.117,23 0,90
1,0000 % Ned. Waterschapsbank S.REGS 2020/​2030 XS2180643889 USD 1.000 0 0 % 82,5920 743.670,09 0,92
1,5000 % BNG Bank MTN S.REGS 2019/​2024 XS2065581212 USD 2.000 0 0 % 97,2440 1.751.197,55 2,15
1,7500 % Asian Development Bank MTN 2016/​2026 US045167DR18 USD 1.000 0 0 % 94,1030 847.316,77 1,04
1,7500 % KfW 2019/​2029 US500769JD71 USD 2.500 0 0 % 88,9120 2.001.440,66 2,46
2,1250 % IBRD (World Bank) MTN 2015/​2025 US45905URL07 USD 1.000 0 0 % 97,1070 874.365,21 1,08
2,1250 % Kommunalbanken MTN 2015/​2025 XS1188118100 USD 1.000 0 0 % 97,0930 874.239,15 1,08
2,1250 % Kommunalbanken MTN 2015/​2025 XS1221967042 USD 2.000 0 0 % 96,6490 1.740.482,62 2,14
2,3750 % Ned. Waterschapsbank MTN 2016/​2026 XS1386139841 USD 2.000 0 0 % 95,8230 1.725.607,78 2,12
2,3750 % US Treasury Notes 2017/​2027 US912828X885 USD 1.000 0 2.000 % 94,9648 855.076,93 1,05
2,7500 % Nederlandse Financierings-Maat. MTN 2019/​2024 XS1953035844 USD 1.500 0 0 % 99,6220 1.345.515,94 1,66
3,1250 % Asian Development Bank MTN 2018/​2028 US045167EJ82 USD 1.000 0 0 % 96,2860 866.972,81 1,07
3,5000 % Inter-American Dev. Bank 2022/​2029 US4581X0EF19 USD 2.000 0 0 % 97,6200 1.757.968,67 2,16
4,5000 % Hong Kong Government International Bond MTN S.REGS 2023/​2028 USY3422VCV81 USD 200 200 0 % 101,9220 183.544,03 0,23
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 6.518.144,40 8,02
Verzinsliche Wertpapiere EUR 6.518.144,40 8,02
2,2500 % Ned. Waterschapsbank MTN S.MTN 2022/​2025 AU3CB0287019 AUD 800 800 0 % 96,6060 477.376,08 0,59
1,8500 % Ontario (Province of) 2020/​2027 CA68333ZAJ62 CAD 1.000 1.000 0 % 94,7020 646.681,64 0,80
1,2500 % Chile (Republic of) MC 2020/​2040 XS2108987517 EUR 500 0 0 % 70,3670 351.835,00 0,43
3,4500 % Amprion MC 2022/​2027 DE000A30VPL3 EUR 500 500 0 % 101,4320 507.160,00 0,62
5,0000 % Vonovia MTN MC 2022/​2030 DE000A30VQB2 EUR 1.300 500 0 % 106,2650 1.381.445,00 1,70
2,7500 % Quebec (Province) 2017/​2027 US748149AN17 USD 3.000 0 0 % 95,5520 2.581.091,30 3,18
4,7500 % IBRD (World Bank) 2023/​2033 US459058KY80 USD 600 600 0 % 105,9800 572.555,38 0,70
Nicht notierte Wertpapiere EUR 2.338.189,15 2,88
Verzinsliche Wertpapiere EUR 2.338.189,15 2,88
1,9000 % BNG Bank MTN S.MTN 2019/​2025 AU3CB0264018 AUD 2.000 0 0 % 95,5700 1.180.641,77 1,45
5,2500 % Kommunalbanken MTN S.MTN 2023/​2034 AU3CB0303519 AUD 750 750 0 % 104,7140 485.101,45 0,60
3,2500 % South Coast British Columbia Transportation 2018/​2028 CA83740TAG28 CAD 1.000 0 0 % 98,4750 672.445,93 0,83
Summe Wertpapiervermögen 79.407.586,43 97,70
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) EUR 121.063,30 0,15
Zins-Derivate EUR 121.063,30 0,15
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Zinsterminkontrakte EUR 121.063,30 0,15
US 10YR Treasury Note Future März 2024 CBOT STK 30 72.173,96 0,09
US 2Yr Treasury Note Future März 2024 CBOT STK 50 48.889,34 0,06
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 1.013.329,70 1,25
Bankguthaben EUR 1.013.329,70 1,25
EUR – Guthaben bei EUR 165.823,85 0,20
Verwahrstelle EUR 165.823,85 165.823,85 0,20
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 111.668,25 0,14
Verwahrstelle SEK 51,69 4,68 0,00
Verwahrstelle GBP 44.855,29 51.569,66 0,06
Verwahrstelle NOK 263.888,00 23.430,68 0,03
Verwahrstelle PLN 158.850,78 36.663,23 0,05
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 735.837,60 0,91
Verwahrstelle CAD 19.199,36 13.110,47 0,02
Verwahrstelle CNY 2.157.619,36 273.334,35 0,34
Verwahrstelle RUB 61.045.000,00 433.705,61 0,53 1)
Verwahrstelle MXN 6.685,97 356,96 0,00
Verwahrstelle AUD 24.818,84 15.330,21 0,02
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 800.267,19 0,98
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 8.749,50 0,01
Zinsansprüche EUR 791.517,69 0,97
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme EUR -9.458,91 -0,01
Kredite in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR -9.458,91 -0,01
Verwahrstelle USD -10.505,07 -9.458,91 -0,01
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -59.626,49 -0,07
Fondsvermögen EUR 81.273.161,22 100,00 3)
Anteilwert EUR 16,09
Umlaufende Anteile STK 5.052.472,049
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 97,70
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,15

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.12.2023

Australien, Dollar (AUD) 1,61895 = 1 (EUR)
Brasilien, Real (BRL) 5,37250 = 1 (EUR)
Kanada, Dollar (CAD) 1,46443 = 1 (EUR)
China, Yuan Renminbi (CNY) 7,89370 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86980 = 1 (EUR)
Indonesien, Rupie (IDR) 17.129,89000 = 1 (EUR)
Mexiko, Peso (MXN) 18,73030 = 1 (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 11,26250 = 1 (EUR)
Polen, Zloty (PLN) 4,33270 = 1 (EUR)
Schweden, Kronen (SEK) 11,05080 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,11060 = 1 (EUR)

Marktschlüssel

Terminbörsen
CBOT Chicago Board of Trade

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 28.12.2023 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
2,7000 % Kommunalbanken MTN 2018/​2023 AU3CB0256162 AUD 0 1.500
1,8000 % IBRD (World Bank) 2019/​2024 CA459058HA44 CAD 0 1.000
2,9000 % Asian Development Bank MTN S.GMTN 2019/​2024 XS1958237403 CNY 0 10.000
0,0000 % Bundesobligation 2018/​2023 DE0001141786 EUR 0 2.000
0,0000 % Korea Treasury Bond 2020/​2025 XS2226969686 EUR 0 500
0,2500 % De Volksbank MTN MC 2021/​2026 XS2356091269 EUR 0 800
0,9500 % Italy 2021/​2032 IT0005466013 EUR 0 3.000
3,7500 % ORSTED MTN MC 2023/​2030 XS2591029876 EUR 500 500
7,8750 % Inter-American Dev. Bank MTN (dual currency bond) 2016/​2023 XS1377496457 IDR 0 15.000.000
8,0000 % Int. Finance Corp. S.GMTN (dual currency bond) 2018/​2023 XS1890756189 IDR 0 15.000.000
2,7500 % European Investment Bank MTN 2016/​2026 XS1492818866 PLN 0 2.000
3,2500 % Poland Gov. Bond S.0725 2013/​2025 PL0000108197 PLN 0 4.500
0,1250 % US Treasury Bonds 2021/​2023 US91282CCK53 USD 1.000 1.000
0,3750 % IBRD (World Bank) 2020/​2025 US459058JE46 USD 0 500
3,0000 % Finnvera MTN 2018/​2023 XS1845379152 USD 0 1.000
4,0000 % Asian Development Bank S.GMTN 2023/​2033 US045167FV02 USD 500 500
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
1,4500 % Mexico MC 2021/​2033 XS2289587789 EUR 0 1.000
Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte EUR 97.946
(Basiswert(e): 10YR US Treasury Note, 2YR US Treasury Note, BUND)
Verkaufte Kontrakte EUR 8.613
(Basiswert(e): 10YR Italian Govt. Bonds, BUND)
Futures auf Devisen
Verkaufte Kontrakte EUR 3.722
(Basiswert(e): Spot EUR gegen JPY)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 339.470,48
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1.449.023,81
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 73.971,51
4. Sonstige Erträge 164.771,76
davon Quellensteuererstattungen 164.771,76
Summe der Erträge 2.027.237,56
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -168,63
2. Verwaltungsvergütung -589.033,99
3. Verwahrstellenvergütung -23.364,94
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -23.195,43
5. Sonstige Aufwendungen -23.234,48
davon Depotgebühren -17.197,26
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -2.673,75
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -2.262,30
davon Kosten der Aufsicht -1.101,17
Summe der Aufwendungen -658.997,47
III. Ordentlicher Nettoertrag 1.368.240,09
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.068.780,84
2. Realisierte Verluste -1.885.717,60
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -816.936,76
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 551.303,33
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 777.499,26
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.800.666,51
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.578.165,77
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.129.469,10

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 79.810.400,59
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.435.341,28
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -1.242.316,36
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 2.488.680,55
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.730.996,91
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 10.949,17
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 4.129.469,10
davon nicht realisierte Gewinne 777.499,26
davon nicht realisierte Verluste 2.800.666,51
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 81.273.161,22

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 973.461,43 0,1926703
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 551.303,33 0,1091156
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 211.122,03 0,0417859
III. Gesamtausschüttung 1.313.642,73 0,2600000
(auf einen Anteilumlauf von 5.052.472,049 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2023 81.273.161,22 16,09
31.12.2022 79.810.400,59 15,55
31.12.2021 78.234.277,43 17,23
31.12.2020 81.728.582,16 17,09

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 121.063,30
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Frankfurt am Main

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 121.063,30
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 97,70
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,15

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 2,30 %
Größter potenzieller Risikobetrag 3,52 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,07 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

iBoxx Euro Overall 60 %
iBoxx USD Liquid Investment Grade 7-10 Y 40 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 116,11 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 16,09
Umlaufende Anteile STK 5.052.472,049

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 99,47 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0,53 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren. Für das Bankguhaben in RUB wurde als geeignetes Modell eine 3-jährige Diskontierung gewählt, die einem Abschlag von 27,08% entspricht.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
Ampega Global Rentenfonds 0,83 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
Ampega Global Rentenfonds 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Ampega Global Rentenfonds keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 7.297,85 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 10.426
davon feste Vergütung TEUR 8.062
davon variable Vergütung TEUR 2.365
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 84
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.160
davon Geschäftsleiter TEUR 1.526
davon andere Führungskräfte TEUR 2.204
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 430
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts Ampega Global Rentenfonds Unternehmenskennung (LEI-Code) 5299007066YS6Q81R451

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 87,89% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Das Fondsvermögen investierte unabhängig von Ländern oder Währungen überwiegend in verzinsliche Wertpapiere, deren Austeller Investmentgrade-Qualität nach den Kriterien der anerkannten Rating-Agenturen haben.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better-than-Average Ansatz. AusdemAnlageuniversumsollensomitdiejenigenUnternehmenundStaatenausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip wer den die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nach haltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte wurden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft.
Unter sonstigen Nachhaltigkeitsfaktoren wird zum Beispiel die Klassifizierung von Zielfonds nach Artikel 8 oder 9 gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“) verstanden.
Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen, die von internen Analysten durchgeführt wurden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 31.12.2023 31.12.2022
ISS ESG Performance Score 56,87 54,45
Sustainalytics ESG Risk Score 6,12 4,41
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Im Vergleich zum vorangegangen Zeitraum haben Sie sich die Nachhaltigkeitsindikatoren ISS ESG Performance Score und Sustainalytics ESG Risk Score geringfügig verändert. Der ISS ESG Performance Score ist um 2,42 auf 56,87 gestiegen und hat sich damit verbessert. Der Sustainalytics ESG Risk Score ist auf 6,12 gestiegen, das im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Verschlechterung darstellt, da ein Score von 0 die beste Bewertung darstellen würde.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Italy S.8 (IT0005542359) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,33% Italien
Quebec (Province) (US748149AN17) Allgemeine öffentliche Verwaltung 3,26% Kanada
OEKB Oest. Kontrollbank MTN (XS2500414623) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3,13% Österreich
European Investment Bank (XS2036242803) Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 2,71% Europa
Ireland Treasury (IE00BFZRQ242) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,54% Irland
KfW (US500769JD71) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,52% Deutschland
UK Treasury Stock (GB00BYZW3G56) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,33% Großbritannien
Inter-American Dev. Bank (US4581X0EF19) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,23% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
BNG Bank MTN S.REGS (XS2065581212) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,21% Niederlande
Kommunalbanken MTN (XS1221967042) Allgemeine öffentliche Verwaltung 2,20% Norwegen
Ned. Waterschapsbank MTN (XS1386139841) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 2,18% Niederlande
KfW MTN (XS2291810419) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,95% Deutschland
US Treasury Notes (US912828X885) Allgemeine öffentliche Verwaltung 1,90% USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Asian Development Bank (XS2066569489) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,90% Philippinen
Nordic Investment Bank (XS2055786763) Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 1,69% Finnland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorie(n):

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 51,13%
Allgemeine öffentliche Verwaltung 37,83%
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 3,28%
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 1,37%
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialvers. 0,83%
Elektrizitätsübertragung 0,77%
Herst. von Wellpapier, -pappe, Verpack. aus Papier 0,31%
Elektrizitätserzeugung 0,26%
Spezialkreditinstitute 0,25%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Für diesen Fonds wurden in früheren Bezugszeiträumen keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen hat sich nicht geändert.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem sog. Better-than-Average Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, gelten als nicht investierbar. Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, werden zudem ausgeschlossen.
Die Anlagestrategie diente als Richtschnur für Investitionsentscheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 18. April 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Ampega Global Rentenfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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