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Vodafone Klage

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Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

In einem aktuellen Rechtsstreit hat der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) eine Verbandsklage gegen Vodafone eingereicht. Die Klage richtet sich gegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Verträgen. Der vzbv zielt mit dieser Klage darauf ab, Rückzahlungen für die Verbraucher zu erwirken, die von den Aufschlägen für ihre Festnetzanschlüsse betroffen sind. Zudem soll über eine Musterfeststellungsklage die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen festgestellt werden.

Die Zuständigkeit für Verbandsklagen in Nordrhein-Westfalen obliegt grundsätzlich dem Oberlandesgericht Hamm. Allerdings hat der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone Gruppe auch ein Unternehmen mit Sitz in Bayern verklagt. Aufgrund dieser unterschiedlichen Unternehmensstandorte strebt der vzbv ein Verfahren zur Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit an. Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat daraufhin das Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit eingeleitet.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die von der Klage betroffen sind, können sich derzeit nicht direkt an dem Verfahren beteiligen. Um am Verfahren teilzunehmen, müssen sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eintragen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Bundesamtes für Justiz verfügbar. Bislang ist das Verfahren noch nicht in das Klageregister eingetragen.

Die Eintragung der Klage in das Klageregister erfolgt erst nach der Entscheidung über die Zuständigkeit. Die Entscheidung des hierfür zuständigen 1. Zivilsenats wird Anfang des nächsten Jahres erwartet. Nach Festlegung des zuständigen Gerichts wird die Klage offiziell zugestellt und anschließend im Klageregister vermerkt.

Aktenzeichen: I-12 MK 1/23 Oberlandesgericht Hamm

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