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Staatsanwaltschaft Münster

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Münster

Vollstreckungsverfahren gegen Narcis Posirca

81 Js 4008/​22 V – 22.12.2022

Tatvorwurf: Betrug

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Strafbefehl vom 09.11.2022 hat das Amtsgericht Dülmen -42 D’s 90/​22- hinsichtlich Narcis Posirca die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 130,00 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Hochachtungsvoll

 

van Dielen
Rechtspflegerin

 

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