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Staatsanwaltschaft Cottbus

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qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Cottbus

1610 Js 35984/​20 V (1414) – 05.01.2023

Frau
Minna Hedwig Regina Klandt
Heinrich-von-Kleist-Straße 16
15907 Lübben

Strafvollstreckungsverfahren gegen Kathleen Neumann

hier: Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die

Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Frau Klandt,

durch Urteil des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 11.08.2021, Az.: 40 Ds 54/​21 ist die oben genannte Beschuldigte zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 100,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/​den von der Verurteilten begangene(n) Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Graul

Rechtspflegerin

 

Staatsanwaltschaft Cottbus

 

1610 Js 35984/​20 V (1414) – 05.01.2023

Frau
Christa Pollmann
Schillerstraße 16
15907 Lübben

Strafvollstreckungsverfahren gegen Kathleen Neumann

hier: Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die

Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Frau Pollmann,

durch Urteil des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 11.08.2021, Az.: 40 Ds 54/​21 ist die oben genannte Beschuldigte zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 50,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/​den von der Verurteilten begangene(n) Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Graul

Rechtspflegerin

 

Staatsanwaltschaft Cottbus

 

1610 Js 35984/​20 V (1414) – 05.01.2023

Herrn
Horst Fechner
Dr.-Albert-Schweitzer-Straße 6
03222 Lübbenau

Strafvollstreckungsverfahren gegen Kathleen Neumann

hier: Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die

Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrter Herr Fechner,

durch Urteil des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 11.08.2021, Az.: 40 Ds 54/​21 ist die oben genannte Beschuldigte zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 50,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/​den von der Verurteilten begangene(n) Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichungdieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Graul

Rechtspflegerin

 

Staatsanwaltschaft Cottbus

 

1610 Js 35984/​20 V (1414) – 05.01.2023

Frau
Helga Albrecht
Lübbener Straße 22
15910 Neu Lübbenau

Strafvollstreckungsverfahren gegen Kathleen Neumann

hier: Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die

Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Frau Albrecht,

durch Urteil des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 11.08.2021, Az.: 40 Ds 54/​21 ist die oben genannte Beschuldigte zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 60,00 Euro rechtskräftig verurteilt worden.

Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/​den von der Verurteilten begangene(n) Tat(en) ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Cottbus zu dem obigen Aktenzeichen an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit der Anmeldung Ihres Anspruchs auf Auskehrung. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel im Sinne des § 704 ZPO oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, (teilweise) befriedigt werden/​worden sind, teilen Sie dies der Staatsanwaltschaft mit und legen Sie ggfls. entsprechende Nachweise (Quittung, Kontoauszüge o.ä.) vor.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Forderungsübergang (z. B. Erbschaft, gesetzlicher Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) der Rechtsnachfolger an die Stelle des Verletzten tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen. In diesem Fall wird gebeten, dieses Schreiben an den Rechtsnachfolger weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Graul
Rechtspflegerin

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