Start Justiz Internet-Sternchen verliert Schleichwerbungsprozess gegen Abmahnverein

Internet-Sternchen verliert Schleichwerbungsprozess gegen Abmahnverein

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LoboStudioHamburg / Pixabay

Instagram-Star Pamela Reif hat einen Prozess um Schleichwerbung verloren. Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, entschied ein Richter des Landgerichts Karlsruhe am Donnerstag. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb, der sich mittlerweile einen Ruf als Abmahnverein erarbeitet hat, hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt.

Influencer sind bekanntlich die aus dem Dorf bekannten „Tratschtanten“, denen es irgendwie gelingt, in die Köpfe der Menschen zu gelangen. Sie beeinflussen die Meinungen, die Moden und die Weltlage.

Internet und Influencer Marketing sind ein neues Phänomen

Werbung muss zum Schutze der Bevölkerung gekennzeichnet werden. So ist die grundsätzliche Rechtslage.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2018 (52 O 101/18) mischte die Rechtslage auf. Das Gericht entschied, dass Influencer unter Umständen auch bei der Präsentation selbst gekaufter Produkte ihre Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen müssten. Dies gelte für Nutzer mit besonders vielen Followern, wenn der betreffende Post um einen Link zum Instagram-Account des jeweiligen Unternehmens ergänzt werde würde. Influencer sind ja Tratschtanten und ein Problem diskutierte das Gericht: wie unterscheidet sich Werbung von privater Motivation? Es ist keine Lösung alles und jedes als Werbung zu kennzeichnen. Vielleicht möchte ja der Käufer des weißen Schals gar nicht mit dieser Internet Tratschtante in Verbindung gebracht werden.

Das Kammergericht Berlin hatte das Urteil des Landgerichts Berlin teilweise wieder aufgehoben. In München ging es jetzt weiter. Es wird Zeit, dass hier mal eine klare, juristische Sachlage geschaffen wird.

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