Start Politik Deutschland 2019: Neue Gesetze und Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

2019: Neue Gesetze und Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2019 um 42 Cent. Arbeitnehmer haben somit ab dem neuen Jahr einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Stunde. Maler, Gebäudereiniger und Dachdecker im Baugewerbe erhalten im neuen Jahr einen neuen Branchenmindestlohn. So erhalten z. B. Dachdecker dann mindestens 13,20 Euro pro Stunde. 

Eine neue „Brückenteilzeit“ soll für Arbeitnehmer ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle sichern. Wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Mitarbeitern beschäftigt sind und nur für eine bestimmte Zeit Ihre Arbeitszeit verkürzen wollen, z. B. um Angehörige zu pflegen, Kinder zu betreuen oder eine Weiterbildung zu besuchen, kann dieser neue Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeitstelle für Sie interessant sein.

Das neue Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitgeber. Betriebe sollen ab 2019 mehr Zuschüsse zu Fortbildungskosten bekommen. Wenn Sie in Ihre Mitarbeiter investieren, können diese Neuerungen für Sie einen finanziellen Vorteil bringen.

Die Verdienstgrenze für Geringverdiener steigt. Mehr Beschäftigte mit einem geringen Einkommen sollen von einem reduzierten Beitragsanteil der Sozialversicherung profitieren und dabei volle Rentenansprüche erwerben. Diese Möglichkeit besteht ab dem 01. Januar für Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 450 Euro und 1.300 Euro, den sogenannten Midijobbern. In der Diskussion ist auch eine Anhebung der Verdienstgrenzen für Minijobber mit einem Verdienst bis 450 Euro. Eine gesetzliche Neuregelung dazu gibt es aktuell aber noch nicht.

Ihren Beitrag zum Umweltschutz unterstützt der Staat ab dem neuen Jahr. Das Dienstfahrrad hält fit und schont die Umwelt. Wenn Sie als Arbeitgeber dieses Rad zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen, kann ihr Mitarbeiter durch die neue Regelung in § 37 Nr. 3 EStG eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Auch Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb werden ab dem Jahresbeginn 2019 steuerlich begünstigt.

Nadja Semmler

Rechtsanwältin

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-aendert-sich-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgeber_151229.html

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