Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen WINDnovation Engineering Solutions GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen WINDnovation Engineering Solutions GmbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WINDnovation Engineering Solutions GmbH, ansässig in Berlin, eingeleitet. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Frank Brachwitz als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Firma nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.

Das Unternehmen, bekannt für seine technischen Lösungen in der Windenergiebranche, steht unter vorläufigem Insolvenzverwaltungsschutz, der gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) die Einziehung von Außenständen untersagt. Zudem wurde Herr Brachwitz ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen.

Die Schuldnern der WINDnovation sind aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen 36w IN 2749/24 geführt wird, sieht auch vor, dass Anordnungen und Maßnahmen des vorherigen Beschlusses vom 22. Januar 2024 weiterhin Gültigkeit behalten.

Die in einem elektronischen Informationssystem veröffentlichte Bekanntmachung bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Bei einer Verfahrenseröffnung würde die Löschung dieser Informationen spätestens sechs Monate nach Beendigung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens erfolgen.

Die betroffenen Gläubiger und der Schuldner können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder ihrer Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Für weitere rechtliche Schritte stehen die bei der deutschen Justiz vorgegebenen elektronischen Kommunikationswege zur Verfügung, die eine qualifizierte elektronische Signatur erfordern, um die Sicherheit und Verbindlichkeit der eingereichten Dokumente zu gewährleisten.

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