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Nicht gegen Entgelt

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Entgelte für die Kontoführung bei Darlehen sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 (AZ: XI ZR 388/10).

Betroffen sind Millionen von Kunden, die mit der Bank oder Sparkasse einen Darlehensvertrag über einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und die neben Zinsen noch ein zusätzliches monatliches Entgelt für die Kontoführung zahlen mussten.

Diese Geschäftspraxis hat der BGH für rechtswidrig erklärt und festgestellt, dass die Kontoführung bei einem Darlehen keine zusätzliche Sonderleistung für die Kunden darstellt, sondern allein dem Interesse der Bank diene. Darlehensnehmer müssen somit nur den vereinbarten Vertragszins und nicht noch zusätzlich ein besonderes Entgelt für die Führung des Darlehenskontos bezahlen.

Fazit: Wenn Ihnen zusätzliche Kontoführungsentgelte in Rechnung gestellt wurden, können Sie diese von Ihrem Kreditinstitut zurückfordern – und dies mindestens für die letzten drei Jahre.

Quelle:VBZ Hamburg

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