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Acronovis Bausysteme GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Acronovis Bausysteme GmbH mit Sitz in Satteldorf ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Crailsheim hat am 27. August 2026 um 14:15 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 IN 71/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Pfaffenäckerweg 11 in 74589 Satteldorf und ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB 671376 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführerin Tanja Schubert. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner aus München benannt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic aus Crailsheim.

Projektentwicklung, Bauträger und Immobilienvermittlung

Die Acronovis Bausysteme GmbH ist schwerpunktmäßig im Bau- und Immobiliengeschäft tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Projektentwicklung und die Tätigkeit als Bauträger.

Hinzu kommen die Bauverwaltung sowie der Verkauf und die Vermittlung von Grundstücken. Damit reicht das Geschäftsfeld von der Entwicklung und Begleitung von Bau- und Immobilienprojekten bis zur Vermarktung beziehungsweise Vermittlung entsprechender Grundstücksgeschäfte.

Bemerkenswert ist der darüber hinaus deutlich breiter gefasste Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft kann auch in der Informationstechnologie tätig werden. Dazu gehören die Systemadministration und Systemanpassung sowie die Softwareentwicklung und Programmierung für EDV-Netzwerke. Außerdem zählt die Wirtschaftsberatung von Unternehmen zum Unternehmenszweck.

Das Insolvenzgericht ordnet den Geschäftszweig in seiner Bekanntmachung zusammenfassend dem Baugewerbe zu.

Geschäftsführung kann nicht mehr frei über Vermögen verfügen

Die vom Amtsgericht angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind weitreichend. Verfügungen der Acronovis Bausysteme GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Bei den Bankkonten und Außenständen geht die gerichtliche Anordnung noch weiter. Der Gesellschaft wurde ausdrücklich untersagt, darüber selbst zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenspositionen wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Dr. Didovic ist damit insbesondere berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er darf zudem Sonderkonten einrichten und im Rahmen der gerichtlichen Ermächtigung darüber verfügen.

Schuldner der Acronovis Bausysteme GmbH dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Sie wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Zwangsvollstreckungen weitgehend gestoppt

Das Amtsgericht hat zudem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält umfassenden Zugang zu den wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen und alle für die Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Informationen verlangen.

Zu seinen zentralen Aufgaben gehört nun die Prüfung, ob das vorhandene Vermögen der Acronovis Bausysteme GmbH ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig soll das vorhandene Vermögen gesichert und erhalten werden.

Die Entscheidung vom 27. August 2026 bedeutet noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Crailsheim muss nach Abschluss der notwendigen Prüfungen gesondert darüber entscheiden, ob das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acronovis Bausysteme GmbH eröffnet wird.

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