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Earth & Air Solutions GmbH: Weiterer Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bei der Earth & Air Solutions GmbH aus Melle ist ein weiterer Insolvenzantrag mangels Masse gescheitert. Das Amtsgericht Osnabrück hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27. August 2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 60 IN 69/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Hermann-Löns-Weg 3 in 49324 Melle und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 218266 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Dieter Butin.

Bereits vier Verfahren mit demselben Ergebnis

Bemerkenswert ist, dass es sich nicht um den ersten Insolvenzantrag gegen beziehungsweise betreffend die Earth & Air Solutions GmbH handelt.

Bereits am 27. August 2026 hatte das Amtsgericht Osnabrück drei weitere Insolvenzantragsverfahren mangels Masse abgewiesen:

  • 60 IN 15/24
  • 60 IN 54/25
  • 60 IN 61/25

Mit dem nun bekannt gewordenen Verfahren 60 IN 69/25 liegen damit insgesamt vier Insolvenzantragsverfahren vor, bei denen die Eröffnung jeweils mangels Masse abgelehnt wurde.

Die einzelnen Verfahren sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Aus den vorliegenden Bekanntmachungen lässt sich insbesondere nicht zweifelsfrei ableiten, von wem die jeweiligen Anträge gestellt wurden.

Vermögen reicht nicht für die Verfahrenskosten

Eine Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.

Es handelt sich daher gerade nicht um die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Vielmehr wird die Verfahrenseröffnung wegen fehlender kostendeckender Masse abgelehnt.

Unternehmen im Bau- und Projektgeschäft

Die Earth & Air Solutions GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand insbesondere im Bau- und Projektgeschäft tätig.

Zum Tätigkeitsfeld gehören die technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination von Bauleistungen sowie die schlüsselfertige Errichtung von Bauwerken als Generalunternehmer. Daneben umfasst der Geschäftszweck den Handel mit Baustoffen.

Damit verbindet die Gesellschaft die organisatorische Steuerung von Bauprojekten mit deren vollständiger Umsetzung und dem Baustoffhandel.

Die nun veröffentlichte Entscheidung verschärft das bereits bestehende Bild erheblich: Innerhalb von vier verschiedenen Insolvenzantragsverfahren hat das Amtsgericht Osnabrück bei der Earth & Air Solutions GmbH jeweils eine Verfahrenseröffnung mangels Masse abgelehnt.

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