Die BLR Generalplanungs- und Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin ist mit ihrem eigenen Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3602 IN 2694/26 geführt.
Der Beschluss des Insolvenzgerichts datiert vom 27. August 2026.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Pacelliallee 9, 14195 Berlin, und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 193690 im Handelsregister eingetragen.
Der Name des Geschäftsführers wird in der vorliegenden Insolvenzbekanntmachung nicht angegeben.
Architekten- und Generalplanerleistungen
Die BLR Generalplanungs- und Managementgesellschaft mbH ist im Planungs- und Architekturbereich tätig. Als Gegenstand des Unternehmens werden ausdrücklich Architektenleistungen und Generalplanerleistungen genannt.
Bei einer Generalplanung werden verschiedene für ein Bauvorhaben erforderliche Planungsleistungen gebündelt und koordiniert. Während bei einem klassischen Bauprojekt beispielsweise Architekten, Tragwerksplaner, Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung und weitere Spezialisten jeweils getrennt beauftragt werden können, übernimmt ein Generalplaner gegenüber dem Auftraggeber die übergreifende Organisation und Koordination der Planungsaufgaben.
Damit kann eine Generalplanung insbesondere die Abstimmung unterschiedlicher Fachplanungen, die Koordination der Projektbeteiligten und die Zusammenführung der einzelnen Planungsleistungen zu einem einheitlichen Gesamtkonzept umfassen.
Die BLR Generalplanungs- und Managementgesellschaft mbH war ihrem Unternehmensgegenstand zufolge somit nicht selbst als klassisches Bauunternehmen oder Bauträger, sondern auf der Planungsseite von Bau- und Immobilienprojekten tätig.
Eigenantrag der Gesellschaft
Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag. Die BLR Generalplanungs- und Managementgesellschaft mbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt es jedoch nicht. Das Amtsgericht Charlottenburg stellte fest, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und wies den Antrag deshalb mangels Masse ab.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung gestellt wird.
Über das Vermögen der BLR Generalplanungs- und Managementgesellschaft mbH wird daher aufgrund dieses Antrags kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.